Wahlen
Hier finden Sie Informationen über Wahlen in Neckarsteinach.
Machen Sie der Demokratie zuliebe von Ihrem Stimmrecht Gebrauch!
Vorläufige Ergebnisse zur Bürgermeister Stichwahl am 17.03.2024
Hier finden Sie die Ergebnisse der Wahl zur Bürgermeister Stichwahl am 17.03.2024.
Die Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke werden nach der Erfassung ab 18.00 Uhr am Wahlabend direkt hier abzurufen sein !
Wahl zum/zur Bürgermeister/in am 3. März 2024
Vorwort:
Die sogenannten Direktwahlen müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeisters) oder der Landrätin oder des Landrats abläuft. Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt, werden aber häufig mit einer überregionalen Wahl zusammengefasst; den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl bestimmt die jeweilige Vertretungskörperschaft. Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerberinnen und Bewerbern statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.
Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters findet am Sonntag, dem 03.03.2024 statt.
Hier (PDF-Datei) finden Sie die Amtliche Bekanntmachung der Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters.
Bürgermeisterwahl – Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor:
Zur Wahl stehen fünf Kandidatinnen und Kandidaten: Sabine Martin-Fesenmeyer, Denise Grau, Nicolas Lennartz-Bock, Matthias Merscher und Lutz Spitzner.
Die Reihenfolge der Vorstellungsrunde sowie die Reihenfolge auf dem Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl wurde in der öffentlichen Sitzung unseres Wahlausschusses am 5. Januar 2024 gemäß der hessischen Kommunalwahlordnung per Losverfahren festgelegt.
Die fünf Bewerberinnen und Bewerber stellen sich am Mittwoch, dem 07. Februar 2024, in der Vierburgenhalle (Karl-Schmitt-Straße in Neckarsteinach) den Bürgerinnen und Bürgern vor. Die öffentliche Veranstaltung der Stadt Neckarsteinach beginnt um 19:00 Uhr (Einlass ist ab 18:30 Uhr). Geleitet wird die Veranstaltung durch den externen Moderator, Herrn Christian Wewezow. Der Abend beginnt mit einer Vorstellungsrunde, bei der die Bewerberinnen und Bewerber ihre Positionen vorstellen können. Im Anschluss haben die anwesenden Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Fragen an die Kandidatinnen und Kandidaten zu stellen. Interessierte sind herzlich eingeladen.
Europawahl am 09. Juni 2024
Vorwort:
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024, gewählt, so hat es die Bundesregierung am 10. August 2023 bestimmt. Die neunte Wahlperiode, die mit der konstituierenden Sitzung am 2. Juli 2019 begonnen hatte, endet mit Beginn der konstituierenden Sitzung der zehnten Wahlperiode, die am 16. Juli 2024 stattfinden soll. Gewählt wird nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In der Bundesrepublik regeln das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren.
Aktives Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt
Anders als vor fünf Jahren darf am 9. Juni in Deutschland wählen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Bundestag hat am 10. November 2022 das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt, als er einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition zur Änderung des Europawahlgesetzes (20/3499) auf Empfehlung des Innenausschusses (20/4362) annahm. Auch in Belgien, Malta und Österreich dürfen 16-Jährige wählen. In Griechenland muss man 17 Jahre, in den übrigen Mitgliedstaaten 18 Jahre alt sein.
Wählen dürfen ab diesem Mindestalter nicht nur Deutsche, sondern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland aufhalten. Das Europawahlgesetz schreibt jedoch ausdrücklich vor, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf. Selbst für das Europaparlament kandidieren kann man ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (passives Wahlalter).
Dabei ist allerdings zu beachten, dass nur Parteien und sonstige politische Vereinigungen Wahlvorschläge einreichen können – entweder Listen für einzelne Bundesländer (in jedem Land nur eine Liste) oder eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer. Anders als bei Bundestagswahlen sind Einzelbewerbungen nicht zugelassen.
Informationen für Unionsbürger !!
Informationsschreiben in deutscher und englischer Sprache (Anlagen 1 und 2) für nicht von Amts wegen ins Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinden einzutragenden
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zum Download: Deutsch (PDF-Datei) Englisch (PDF-Datei)
Weitere Informationen unter https://elections.europa.eu/de/
Interesse zur Mitarbeit an einer Wahl?
Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie.Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. Etliche Personen melden sich freiwillig dafür, einige sind sogar schon seit vielen Jahren dabei.Wenn auch Sie einmal einen Blick "hinter die Kulissen" werfen wollen: Wie wäre es mit einer
Mitarbeit in einem Wahlvorstand? Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Und bedenken Sie: Die Arbeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer beansprucht Sie praktisch nur einen Tag - im Gegensatz zu manchen anderen Ehrenämtern.
Für Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, bedanken wir uns uns bei Ihnen im Voraus herzlich.
Dokumente hierzu:
Die kommenden Wahltermine
Bürgermeisterwahl 2024 (alle 6 Jahre)
Europawahl 2024 (alle 5 Jahre)
Bundestagswahl 2025 (alle 4 Jahre)
Landtagswahl 2028 (alle 5 Jahre)
Ergebnisse vergangener Wahlen
Hier finden Sie die Ergebnisse der letzten Wahl.
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