Wahlen
Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024-2028
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt Frauen und Männer, die am Jugendschöffengericht Bensheim und Landgericht Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Bergstraße schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Stadtgebiet von Neckarsteinach wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich.
Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen sowie in Jugendstrafsachen bewerben sich bis zum 30. April 2023 beim Hauptamt, Telefon 06229-920012, E-Mail info@neckarsteinach.de
Nachstehend die Formulare für Ihre Bewerbung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de
Die kommenden Wahltermine
Landtagswahl 2023 (alle 5 Jahre)
Bürgermeisterwahl 2024 (alle 6 Jahre)
Europawahl 2024 (alle 5 Jahre)
Bundestagswahl 2025 (alle 4 Jahre)
Bundestagswahl 2021
Wahlergebnis Neckarsteinach
Unter folgendem Link erhalten Sie die Wahlergebnisse zur Bundestagswahl der Stadt Neckarsteinach.
Informationen über das Wahlrecht
WER IST WAHLBERECHTIGT?
Wahlberechtigung nach § 12 Abs. 1 BWG
Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger dürfen an der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In einem Wahllokal der Stadt Neckarsteinach oder per Briefwahl bei der Stadt Neckarsteinach dürfen nur Personen wählen, die:
- in dem Wählerverzeichnis der Stadt Neckarsteinach eingetragen sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Stadt Neckarsteinach eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- Deutsche die im Ausland leben und Ihren letzten Wohnsitz in Neckarsteinach hatten (siehe hierzu Deutsche im Ausland).
DEUTSCHE IM AUSLAND
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Neckarsteinach stellen. (Nur wenn der letzte Wohnsitz im Bundesgebiet bei der Stadt Neckarsteinach war.)
Deutsche in Ausland - Informationen vom Bundeswahlleiter
Antrag zur Aufnahme in Wählerverzeichnis - für Auslandsdeutsche (PDF-Datei)
Bitte beachten Sie, dass die Erstausfertigung und die Zweitauswertigung jeweils mit der Rückeite versehen sind. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses mit bei. Der Antrag muss bis spätenstens zum 21. Tag vor der Wahl (03.09.2021 - 12 Uhr) im Original bei der Stadt Neckarsteinach vorliegen (keine E-Mail Versendung).
Online Wahlschein beantragen
Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt.
Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen kann dies hier online tun.
Stimmzettelschablonen für Blinde und Sehbehinderte
Gemeinsame Pressemitteilung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen und des Landeswahlleiters
Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können bei der bevorstehenden Bundestagswahl mit Hilfe von Stimmzettelschablonen wählen, die der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) herstellt und vertreibt. Mit den Schablonen können Blinde oder Sehbehinderte eigenständig an den Wahlen teilnehmen. Beim BSBH in Hessen kann die Schablone ab sofort angefordert werden. Mitglieder des BSBH erhalten die Wahlschablone unaufgefordert zugeschickt.
Die Stimmzettelschablonen werden aus Karton hergestellt. Entsprechend dem Aufbau des Stimmzettels ist die Schablone auf der linken und rechten Seite mir einer Lochreihe ausgestattet und mit tastbaren Ziffern versehen. Alle Stimmzettel haben in der rechten oberen Ecke ein Loch, mit dessen Hilfe Blinde und Sehbehinderte diesen ohne fremde Hilfe richtig in die Schablone einlegen können. Mit jeder Schablone wird eine Audio-CD ausgeliefert, die eine Anleitung zum Gebrauch der Schablone und sämtliche Informationen des amtlichen Stimmzettels enthält.
Der BSBH stellt in Zusammenarbeit mit der Druckerei der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V.(Blista) in Marburg, die Schablonen her und vertreibt sie auch. Die für den Gebrauch notwendige Hör-CD wird vom Aufsprachedienst des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) produziert.
Die Schablonen sowie die Audio-CDs können – auch von allen nicht organisierten Blinden und Sehbehinderten – ausschließlich beim BSBH bei folgender Adresse kostenlos angefordert werden: Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V., Börsenstraße 14, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/1505-966 oder 01805/666-456, Fax: 069/1505-9677, E-Mail
Wahlteilnahme sichern!
Vom 6. bis zum 10. September 2021 werden in allen hessischen Gemeinden die Wählerverzeichnisse für die Bundestagswahl am 26. September 2021 während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Ort und Zeit sind von den Gemeinden öffentlich bekannt gemacht worden.
Wie der Landeswahlleiter für Hessen in Wiesbaden mitteilt, muss jede in Hessen lebende wahlberechtigte Person, die von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen wurde bis zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Er empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, denen bisher keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist, sich umgehend mit ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen,
Wer glaubt, zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, muss bis zum Ablauf der Einsichtsfrist am 10.September 2021 bei seiner Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen, um seine nachträgliche Eintragung zu erreichen. Wird die Einspruchsfrist versäumt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, an der Bundestagswahl teilzunehmen
Ergebnisse vergangener Wahlen
Hier finden Sie alle Ergebnisse.
Sie werden über diesen Link auf die Seite des Votemanagers bei der ekom21 weitergeleitet.