Wahlen
Bundestagswahl 2021
Wahlergebnis Neckarsteinach
Unter folgendem Link erhalten Sie die Wahlergebnisse zur Bundestagswahl der Stadt Neckarsteinach.
Informationen über das Wahlrecht
WER IST WAHLBERECHTIGT?
Wahlberechtigung nach § 12 Abs. 1 BWG
Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger dürfen an der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In einem Wahllokal der Stadt Neckarsteinach oder per Briefwahl bei der Stadt Neckarsteinach dürfen nur Personen wählen, die:
- in dem Wählerverzeichnis der Stadt Neckarsteinach eingetragen sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Stadt Neckarsteinach eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- Deutsche die im Ausland leben und Ihren letzten Wohnsitz in Neckarsteinach hatten (siehe hierzu Deutsche im Ausland).
DEUTSCHE IM AUSLAND
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Neckarsteinach stellen. (Nur wenn der letzte Wohnsitz im Bundesgebiet bei der Stadt Neckarsteinach war.)
Deutsche in Ausland - Informationen vom Bundeswahlleiter
Antrag zur Aufnahme in Wählerverzeichnis - für Auslandsdeutsche (PDF-Datei)
Bitte beachten Sie, dass die Erstausfertigung und die Zweitauswertigung jeweils mit der Rückeite versehen sind. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses mit bei. Der Antrag muss bis spätenstens zum 21. Tag vor der Wahl (03.09.2021 - 12 Uhr) im Original bei der Stadt Neckarsteinach vorliegen (keine E-Mail Versendung).
Online Wahlschein beantragen
Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt.
Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen kann dies hier online tun.
Stimmzettelschablonen für Blinde und Sehbehinderte
Gemeinsame Pressemitteilung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen und des Landeswahlleiters
Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können bei der bevorstehenden Bundestagswahl mit Hilfe von Stimmzettelschablonen wählen, die der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) herstellt und vertreibt. Mit den Schablonen können Blinde oder Sehbehinderte eigenständig an den Wahlen teilnehmen. Beim BSBH in Hessen kann die Schablone ab sofort angefordert werden. Mitglieder des BSBH erhalten die Wahlschablone unaufgefordert zugeschickt.
Die Stimmzettelschablonen werden aus Karton hergestellt. Entsprechend dem Aufbau des Stimmzettels ist die Schablone auf der linken und rechten Seite mir einer Lochreihe ausgestattet und mit tastbaren Ziffern versehen. Alle Stimmzettel haben in der rechten oberen Ecke ein Loch, mit dessen Hilfe Blinde und Sehbehinderte diesen ohne fremde Hilfe richtig in die Schablone einlegen können. Mit jeder Schablone wird eine Audio-CD ausgeliefert, die eine Anleitung zum Gebrauch der Schablone und sämtliche Informationen des amtlichen Stimmzettels enthält.
Der BSBH stellt in Zusammenarbeit mit der Druckerei der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V.(Blista) in Marburg, die Schablonen her und vertreibt sie auch. Die für den Gebrauch notwendige Hör-CD wird vom Aufsprachedienst des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) produziert.
Die Schablonen sowie die Audio-CDs können – auch von allen nicht organisierten Blinden und Sehbehinderten – ausschließlich beim BSBH bei folgender Adresse kostenlos angefordert werden: Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V., Börsenstraße 14, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/1505-966 oder 01805/666-456, Fax: 069/1505-9677, E-Mail
Wahlteilnahme sichern!
Vom 6. bis zum 10. September 2021 werden in allen hessischen Gemeinden die Wählerverzeichnisse für die Bundestagswahl am 26. September 2021 während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Ort und Zeit sind von den Gemeinden öffentlich bekannt gemacht worden.
Wie der Landeswahlleiter für Hessen in Wiesbaden mitteilt, muss jede in Hessen lebende wahlberechtigte Person, die von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen wurde bis zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Er empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, denen bisher keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist, sich umgehend mit ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen,
Wer glaubt, zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, muss bis zum Ablauf der Einsichtsfrist am 10.September 2021 bei seiner Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen, um seine nachträgliche Eintragung zu erreichen. Wird die Einspruchsfrist versäumt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, an der Bundestagswahl teilzunehmen
Die kommenden Wahltermine
Bundestagswahl 26. September 2021 (alle 4 Jahre)
Bürgermeisterwahl 2024 (alle 6 Jahre)
Landtagswahl 2023 (alle 5 Jahre)
Europawahl 2024 (alle 5 Jahre)
Ergebnisse vergangener Wahlen
Hier finden Sie alle Ergebnisse.
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