Standesamt "Hessisches Neckartal": Gemeinde Neckarsteinach

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Geburt, Heirat, Sterbefall

Drei Stationen, die das Leben der Menschen prägen und bestimmen sind die Geburt eines Kindes, Heirat und der Sterbefall in der Familie. Das Standesamt Hessisches Neckartal ist ein wichtiger Anlaufpunkt in diesen Lebensphasen und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Was Sie im Standesamt alles erledigen können

  • Eine Eheschließung anmelden.
  • Ein Ehefähigkeitszeugnis zur Heirat im Ausland ausstellen lassen.
  • Eine Geburt (Hausgeburt in Hirschhorn oder Neckarsteinach) anzeigen.
  • Einen Sterbefall anzeigen.
  • Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) anfordern.
  • Familienbuchabschriften anfertigen lassen.
  • Einen früheren Namen nach Auflösung einer Ehe wieder annehmen.
  • Eine Vaterschaft anerkennen.

Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Wenn Ihr Kind innerhalb der Stadtgrenzen von Neckarsteinach oder Hirschhorn geboren wurde, ist unser Standesamt für die Beurkundung der Geburt und für Erklärungen zur Namensführung und Abstammung Ihres Kindes zuständig.

Damit wir die Geburt Ihres Kindes beurkunden können, bitten wir Sie, alle folgenden Informationen zu beachten. Dadurch ersparen Sie sich und uns unnötige Rückfragen. Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk es geboren wird. Dies ist unabhängig von Wohnort oder Staatsangehörigkeit der Eltern. Nach den derzeitigen Bestimmungen muss ein Kind binnen einer Woche nach der Geburt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Weitere Informationen zur Beurkundung: Merkblatt (PDF-Datei)

Gebühren

Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung

  • zur Anerkennung der Vaterschaft ⇒ gebührenfrei
  • zur Namensführung des Kindes ⇒ 23,50 €

Ausstellung von Personenstandsurkunden

  • Geburtsurkunde (deutsch / international) ⇒ 12,00 €
  • Familienbuchabschrift ⇒ 12,00 €
  • Bei Beantragung mehrerer gleicher Urkunden kostet die erste Urkunde 12,00 € und jede Weitere 6,00 €

Heirat

Bund fürs Leben
Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben, bei uns den "Bund fürs Leben" zu schließen. Wie für vieles im Leben, so sind leider auch für den Start ins Eheglück gewisse Formalitäten erforderlich.

Drei Schritte zum siebten Ehehimmel

So kommen Sie beim Standesamt Hessisches Neckartal "unter die Haube":

1. Schritt (Der unvermeidliche Papierkrieg)

Der Eheschließung geht deren förmliche Anmeldung (entspricht dem früheren Aufgebotsverfahren) voraus. Bei der Anmeldung der Eheschließung wird insbesondere geprüft, ob evtl. gesetzliche Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen.

Welche Urkunden und Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. So muss z.B. die Auflösung von Vorehen nachgewiesen werden. Besitzt einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind zumeist zusätzliche Dokumente (z.B. ein Ehefähigkeitszeugnis) aus dem Heimatstaat notwendig bzw. muss das für den Standesamtsbezirk Hessisches Neckartal zuständige Oberlandesgericht Frankfurt am Main hiervon eine Befreiung erteilen. 

Welche Papiere müssen Sie zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen: Heiratspapiere (PDF-Datei)

2. Schritt (Die Anmeldung der Eheschließung)

Sobald Sie alle erforderlichen Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung anmelden. Beachten Sie dabei bitte aber, dass Sie Ihre Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin anmelden können (Tagesgenau).

Eine Eheschließung ist auch andernorts möglich, nachdem Sie Ihre Eheschließung ordnungsgemäß angemeldet haben. Sie haben dann die freie Auswahl unter allen deutschen Standesämtern.
Eine Terminvereinbarung andernorts sowie die komplette Organisation regeln Sie bitte in eigener Zuständigkeit. Wir geben die Anmeldunterlagen dann, Ihren Wünschen entsprechend, an das Standesamt weiter, bei dem Sie Ihre Trauung vornehmen wollen.

3. Schritt (Ihr JA-Wort)

Ca. 3 Wochen vor Ihrer Eheschließung sollte ein persönliches Gespräch stattfinden,  bei dem der Standesbeamte / die Standesbeamtin mit Ihnen den genauen Ablauf Ihrer Eheschließung besprechen wird.

Gebühren

Anmeldung der Eheschließung und Lebenspartnerschaft

  • wenn nur deutsches Recht zu beachten ist ⇒ 47,00 €                       
  • wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist zusätzlich je ausländisches Recht ⇒ 23,50 €

Ehefähigkeitszeugnis

  • wenn nur deutsches Recht zu beachten ist ⇒ 47,00 €
  • wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist zusätzlich je ausländisches Recht ⇒ 23,50 €

In den Amtsräumen

  • während der allgemeinen Öffnungszeiten ⇒ 47,00 €
  • außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten ⇒ 71,00 €

Außerhalb der Amtsräume

  • während der allgemeinen Öffnungszeiten ⇒ 71,00 €
  • außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten ⇒ 105,00 €

Sondergebühr für Trauungen außerhalb der Rathäuser

  • Schloss Hirschhorn (derzeit nicht möglich) ⇒ 200,00 €
  • Mittelburg Neckarsteinach ⇒ 250,00 €/500,00 €
  • Hoher Darsberg ⇒ 250,00€/500,00 €
  • Schiffstrauungen Neckarsteinach ⇒ 250,00€/500,00 €
  • Schiffstrauungen Hirschhorn ⇒ 200,00 €

Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung

  • zur Namensführung von Ehegatten oder Lebenspartner/innen ⇒  23,50 €
  • zur Anerkennung der Vaterschaft ⇒ gebührenfrei
  • zur Namensführung des Kindes ⇒ 23,50 €
  • Bescheinigung über Erklärung zur Namensführung ⇒ 12,00 €

Ausstellung von Personenstandsurkunden

  • Heiratsurkunde (deutsch / international) ⇒ 12,00 €
  • Lebenspartnerschaftsurkunde ⇒ 12,00 €
  • Familienbuchabschrift ⇒ 12,00 €
  • Bei Beantragung mehrerer gleicher Urkunden kostet die erste Urkunde 12,00 € und jede Weitere 6,00 €

Sterbefall

Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen
Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen und Entscheidungen von einem Moment auf den anderen treffen, obwohl sie sich in einer Extremsituation befinden, die vom Schmerz über den Verlust eines nahe stehenden Menschen dominiert wird. 

Daher ist es wichtig zu wissen, dass es qualifizierte Bestattungsunternehmen gibt, die ihnen zur Seite stehen. Die Bestattungsunternehmen können die Ausrichtung der Bestattung übernehmen und auch die erforderlichen Formalitäten bei Behörden, der Kirchengemeinde und der Friedhofsverwaltung erledigen. Diese Formalitäten können die Angehörigen größtenteils aber auch selbst durchführen. Die Anzeige eines Sterbefalls kann jedoch nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Denn sonst sind die Angehörigen oft überfordert.
Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden, diese Extremsituation in Ihrem Sinne zu meistern. Sie sollten Ihre Familienmitglieder und Freunde frühzeitig darauf aufmerksam machen, wo die entsprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind und welche Vorstellungen Sie selbst von Ihrem Fortgehen haben und wie die Formalitäten in Ihrem Sinne geregelt werden sollen.

Übersicht über die Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen: Übersicht (PDF-Datei)

Gebühren

Ausstellung von Personenstandsurkunden

  • Sterbeurkunde (deutsch / international) ⇒ 12,00 €
  • Bei Beantragung mehrerer gleicher Urkunden kostet die erste Urkunde 12,00 € und jede Weitere 6,00 €