Fischereischeine
Sie angeln gerne?
Fischereischeine oder deren Verlängerung können Sie als Neckarsteinacher Bürgerin oder Bürger bei uns im Bürgerbüro beantragen.
Fischereischein - Neuausstellung
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass
- Passbild
- Nachweis über die Fischerprüfung
- Führungszeugnis
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Informationen rund um den Fischereischein
Der Fischereischein wird entweder für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre ausgestellt.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (PDF-Datei) und damit zum Fischereischein ist beim Landrat des Kreises Bergstraße zu stellen.
Anträge
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Fischereischein für 1 Jahr 17,50 Euro
Fischereischein für 5 Jahre 45,00 Euro
Fischereischein für 10 Jahre 86,00 Euro
Fischereischein - Verlängerung
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass
- Fischereischein
- Führungszeugnis
Informationen rund um die Verlängerung des Fischereischeins
Die Fischereischeine können folgendermaßen verlängert werden:
- 1-Jahres-Fischereischein kann 4x verlängert werden
- 5-Jahres-Fischereischein kann 4x verlängert werden
- 10-Jahres-Fischereischein kann 1x verlängert werden
- Der Jugendfischereischein kann nur bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung nur bei gültigem Fischereischein möglich ist!
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Fischereischein für 1 Jahr 17,50 Euro
Fischereischein für 5 Jahre 45,00 Euro
Fischereischein für 10 Jahre 86,00 Euro
Jugendfischereischein
Für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden.
Benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
Informationen rund um den Jugendfischereischein
- Beim Angeln muss eine autorisierte Person mit Fischereischein anwesend sein.
- Der Jugendfischereischein wird sofort und nur für das laufende Kalenderjahr ausgestellt.
- Die Gültigkeit des Jugendfischereischeins kann längstens bis zum 16. Lebensjahr verlängert werden.
- Die Zulassung zur Fischerprüfung (PDF-Datei) kann ab dem 14 Lebensjahr beim Landrat des Kreises Bergstraße beantragt werden.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Jugendfischereischein 1 Jahr 7,50 Euro
Jugendfischereischein 5 Jahre 23,00 Euro