Personalausweis
Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden.
Was Sie für die Antragstellung benötigen
- Alter Personalausweis
Der alte Personalausweis wird eingezogen, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen. - Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Falls auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden soll, wird ein weiteres Foto benötigt. Hinweise zu den Anforderungen des Passfotos finden Sie unter den Erläuterungen zu biometrischen Bildern. - Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Ihr Reisepass
Der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging. - Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. - Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Bitte melden Sie den Verlust dem Bürgerbüro. - Bescheinigung der Polizei
Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Biometrisches Passfoto
Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Fotomustertafel für Lichtbilder (PDF-Datei)
Informationen rund um den Personalausweis
Die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises kann nicht verlängert werden.
Vom Tag der Antragstellung dauert es etwa drei bis vier Wochen, bis der Personalausweis abgeholt werden kann. Sie werden von der Bundesdruckerei angeschrieben, sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt. Da Sie diesen Brief bei der Abholung nicht benötigen, bringen Sie ihn bitte nicht mit, sondern verwahren ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort.
Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, erhalten keinen PIN-Brief. Bitte beachten Sie auch die weiteren besonderen Regelungen, die für die Beantragung eines Personalausweises bei Jugendlichen gelten. Bei der Abholung ist der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis abzugeben.
Besonderheiten für Jugendliche
Erfolgt die Vorsprache eines Jugendlichen ohne Kinderreisepass oder ohne Kinderausweis, so ist die Vorsprache einer erziehungsberechtigten Person erforderlich. Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einer erziehungsberechtigten Person notwendig.
Die Online-Ausweisfunktion kann erst ab 16 Jahren genutzt werden. Deshalb erhalten Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, keinen PIN-Brief und somit keine schriftliche Benachrichtigung, dass ihr Ausweis fertig ist. Jugendliche, die während der Gültigkeitsdauer ihres Ausweises 16 Jahre alt werden, können ab diesem Zeitpunkt die Online-Ausweisfunktionen und die persönliche PIN einschalten lassen.
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Beantragung eines Personalausweises das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigen. Hierfür ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Daneben werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
- Zustimmungserklärung (PDF-Datei) beider Erziehungsberechtigten
Ist einer der Erziehungsberechtigten verhindert und kann den Jugendlichen bei der Beantragung nicht begleiten, besteht die Möglichkeit, sich durch eine formlose Vollmacht und Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses vertreten zu lassen. - Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht,
wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist. - eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
Personalausweis fertig?
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Ausweis erst abholen können, nachdem Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben. Dieser PIN-Brief gilt also gleichzeitig als Benachrichtigung über die Fertigstellung Ihres Ausweises.
Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben. Sie erhalten keinen PIN-Brief.
Vorteile des neuen Personalausweises
Der neue Personalausweis vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer modernen Speicherung der persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip speichern zu lassen. Hierdurch wird die Fälschungssicherheit des Dokumentes erhöht. Sie können den neuen Personalausweis als elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich künftig bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Kreditkartenformat
- kontaktloser Chip im Karteninneren
- elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
- mehr Kontrolle über persönliche Daten
- vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie umfangreiche Informationen zum neuen, elektronischen Ausweisdokument und zu seinen Funktionen.
Gültigkeit
- Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
- Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) veranlassen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen oder den Sperr-Notruf Telefonnummer: 0180 1333333 anrufen.
Vorsprache und Vollmacht zur Abholung
Vorsprache ist erforderlich bei Antragstellung. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person die zur Abholung erforderlichen Erklärungen zur elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) mit zu geben.
Gebühren
22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch die jeweilige Anbieterin oder den jeweiligen Anbieter festgelegt.
Weitere Gebührenregelungen:
6 Euro für nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
6 Euro für das Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)
6 Euro für das Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Folgende Leistungen sind gebührenfrei:
- Erstmaliges Einschalten beziehungsweise jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
- Ändern der Anschrift bei Umzügen
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
Reisepass
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Dieser wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden. Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Was Sie für die Antragstellung benötigen
- Alter Reisepass
- Ihr Personalausweis
Für den Fall der erstmaligen Beantragung oder nach Verlust des bisherigen Reisepasses. - Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. - Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Wird zusätzlich ein vorläufiger Reisepass beantragt, werden insgesamt zwei Fotos benötigt. Hinweise zu den Anforderungen des Passfotos finden Sie unter den Erläuterungen zu biometrischen Bildern. - Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Reisepass verloren gegangen ist. Bitte melden Sie den Verlust dem Bürgerbüro. - Bescheinigung der Polizei
Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Biometrisches Passfoto
Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Fotomustertafel für Lichtbilder (PDF-Datei)
Gültigkeit
- Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
- Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
- Der vorläufige Reisepass ist nur ein Jahr gültig.
- Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Reiseinformationen
Je nach Reiseziel kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass, für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.
» Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes
Reisepass für Vielreisende
Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Im normalen Reisepass stehen Ihnen 27 Seiten, im Reisepass für Vielreisende 43 Seiten für Stempel zur Verfügung. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen, wird jedoch eine um 22 Euro höhere Gebühr fällig.
Bearbeitungsdauer
Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit etwa drei bis vier Wochen, bis der Reisepass abgeholt werden kann. Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Beantragung eines Reisepasses das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigen. Hierfür ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Daneben werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
- Zustimmungserklärung (PDF-Datei) beider Erziehungsberechtigten
Ist einer der Erziehungsberechtigten verhindert und kann den Jugendlichen bei der Beantragung nicht begleiten, besteht die Möglichkeit, sich durch eine formlose Vollmacht und Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses vertreten zu lassen. - Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht,
wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist. - eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
Vorsprache und Vollmacht zur Abholung
Die persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich.
Wenn Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen, ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Kind Sie begleitet.
Die Abholung des Ausweises kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalauweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Gebühren
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
60,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
26,00 Euro für einen vorläufigen Reisepass
zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass
Kinderreisepass
Sie benötigen ein Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass beantragen. Er gilt ein Jahr, maximal aber bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann nur noch die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises möglich.
Was Sie für die Antragstellung benötigen
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Die Antragstellung kann durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Hierzu müssen die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten (PDF-Datei) , mit Namen des Kindes, Namen des anderen Erziehungsberechtigten und dessen Ausweis vorgelegt werden. - Geburtsurkunde
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. - Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist. - Der alte Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Kinderreisepass verloren gegangen ist. Bitte melden Sie den Verlust dem Bürgerbüro. - Bescheinigung der Polizei
Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt. - Foto
Kinderreisepässe werden, unabhängig vom Alter des Kindes, nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die Regelungen in der Foto-Mustertafel (PDF-Datei) der Bundesdruckerei. Bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Biometrisches Passfoto
Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Fotomustertafel für Lichtbilder (PDF-Datei)
Informationen rund um den Kinderreisepass
- Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder und ersetzt den bisherigen Kinderausweis.
- Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden.
Reiseinformationen
Wenn Ihr Kind nur einen vorläufigen Reisepass besitzt, benötigen Sie seit dem 1. Mai 2006 für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.
Vorsprache
Die Vorsprache der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich mit der Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten (PDF-Datei) und Personalausweis vertreten lassen.
Die Vorsprache des Kindes ist bei Beantragung des Passes sowie bei einer Aktualisierung von Größe und Augenfarbe zwingend erforderlich.
Gebühren
13,00 Euro für Neuausstellungen
6,00 Euro für Änderungen