Ausweise und Pässe: Gemeinde Neckarsteinach

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Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.

 

Besonderheit bei Kindern:
Ab 01.01.2024 wird für Kinder nur noch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt.
Dieser Personalausweis ist maximal sechs Jahre gültig. Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. 
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Bitte beachten Sie, dass ein Personalausweis nicht, wie ein Kinderreisepass am gleichen Tag beantragt und ausgestellt werden kann.
Die Ausstellungsfristen betragen ca. 2 – 3 Wochen.
Bitte prüfen Sie die Gültigkeitsdauer der Reisedokumente frühzeitig vor Reiseantritt!

Was Sie für die Antragstellung benötigen

  • Alter Personalausweis
    Der alte Personalausweis wird eingezogen, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
    Falls auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden soll, wird ein weiteres Foto benötigt. Hinweise zu den Anforderungen des Passfotos finden Sie unter den Erläuterungen zu biometrischen Bildern.
  • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Ihr Reisepass
    Der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging.
  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
  • Verlustanzeige
    Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Bitte melden Sie den Verlust dem Bürgerbüro.
  • Bescheinigung der Polizei
    Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

Biometrisches Passfoto

Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Fotomustertafel für Lichtbilder (PDF-Datei)

Informationen rund um den Personalausweis

Die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises kann nicht verlängert werden.

Vom Tag der Antragstellung dauert es etwa drei bis vier Wochen, bis der Personalausweis abgeholt werden kann. Sie werden von der Bundesdruckerei angeschrieben, sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt. Da Sie diesen Brief bei der Abholung nicht benötigen, bringen Sie ihn bitte nicht mit, sondern verwahren ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort.

Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, erhalten keinen PIN-Brief. Bitte beachten Sie auch die weiteren besonderen Regelungen, die für die Beantragung eines Personalausweises bei Jugendlichen gelten. Bei der Abholung ist der alte Personalausweis, der vorläufige Personalausweis oder der alte Kinderreisepass abzugeben.

Besonderheiten für Jugendliche

Möchten Kinder oder Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einer erziehungsberechtigten Person mit der Zustimmungserklärung (PDF-Datei) BEIDER Erziehungsberechtigten notwendig.

Die Online-Ausweisfunktion kann erst ab 16 Jahren genutzt werden. Deshalb erhalten Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, keinen PIN-Brief und somit keine schriftliche Benachrichtigung, dass ihr Ausweis fertig ist. Jugendliche, die während der Gültigkeitsdauer ihres Ausweises 16 Jahre alt werden, können ab diesem Zeitpunkt die Online-Ausweisfunktionen und die persönliche PIN einschalten lassen.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass BEIDER Erziehungsberechtigten
  • Zustimmungserklärung (PDF-Datei) BEIDER Erziehungsberechtigten
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist.
  • eventuell bisheriger Kinderreisepass

Personalausweis fertig?

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Ausweis erst abholen können, nachdem Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben. Dieser PIN-Brief gilt also gleichzeitig als Benachrichtigung über die Fertigstellung Ihres Ausweises.

Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben. Sie erhalten keinen PIN-Brief.

Vorteile des neuen Personalausweises

Der neue Personalausweis vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer modernen Speicherung der persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip speichern zu lassen. Hierdurch wird die Fälschungssicherheit des Dokumentes erhöht. Sie können den neuen Personalausweis als elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich künftig bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Kreditkartenformat
  • kontaktloser Chip im Karteninneren
  • elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
  • mehr Kontrolle über persönliche Daten
  • vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
  • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke

Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie umfangreiche Informationen zum neuen, elektronischen Ausweisdokument und zu seinen Funktionen.

Gültigkeit

  • Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.

Reiseinformationen

Ob für Ihr Reiseziel lediglich ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.

» Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) veranlassen.

Hierfür müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen oder den Sperr-Notruf Telefonnummer: 0180 1333333 anrufen.

Vorsprache und Vollmacht zur Abholung

Vorsprache ist erforderlich bei Antragstellung. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person die zur Abholung erforderlichen Erklärungen zur elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) mit zu geben.

Vollmacht (PDF-Datei)

Gebühren

22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch die jeweilige Anbieterin oder den jeweiligen Anbieter festgelegt.

Weitere Gebührenregelungen:

6 Euro für nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
6 Euro für das Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)
6 Euro für das Entsperren der Online-Ausweisfunktion

Folgende Leistungen sind gebührenfrei:

  • Erstmaliges Einschalten beziehungsweise jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

Reisepass

Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Besonderheit bei Kindern:
Ab 01.01.2024 wird für Kinder nur noch ein Reisepass ausgestellt.
Dieser Reisepass ist maximal sechs Jahre gültig. Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. 
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Bitte beachten Sie, dass ein Reisepass nicht, wie ein Kinderreisepass am gleichen Tag beantragt und ausgestellt werden kann.
Die Ausstellungsfristen betragen ca. 3 – 4 Wochen.
Bitte prüfen Sie die Gültigkeitsdauer der Reisedokumente frühzeitig vor Reiseantritt!

Was Sie für die Antragstellung benötigen

  • Alter Reisepass
  • Ihr Personalausweis
  • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Für den Fall der erstmaligen Beantragung oder nach Verlust des bisherigen Reisepasses.
  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden benötigen wir zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
    Wird zusätzlich ein vorläufiger Reisepass beantragt, werden insgesamt zwei Fotos benötigt. Hinweise zu den Anforderungen des Passfotos finden Sie unter den Erläuterungen zu biometrischen Bildern.
  • Verlustanzeige
    Diese ist erforderlich, wenn der alte Reisepass verloren gegangen ist. Bitte melden Sie den Verlust dem Bürgerbüro.
  • Bescheinigung der Polizei
    Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

Biometrisches Passfoto

Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Fotomustertafel für Lichtbilder (PDF-Datei)

Gültigkeit

  • Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
  • Der vorläufige Reisepass ist nur ein Jahr gültig.
  • Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Reiseinformationen

Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.

» Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes

Reisepass für Vielreisende

Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Im normalen Reisepass stehen Ihnen 27 Seiten, im Reisepass für Vielreisende 43 Seiten für Stempel zur Verfügung. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen, wird jedoch eine um 22 Euro höhere Gebühr fällig.

Bearbeitungsdauer

Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit etwa drei bis vier Wochen, bis der Reisepass abgeholt werden kann. Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.

Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Beantragung eines Reisepasses das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigen. Hierfür ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig. 

Daneben werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
  • Zustimmungserklärung (PDF-Datei) beider Erziehungsberechtigten
    Ist einer der Erziehungsberechtigten verhindert und kann den Jugendlichen bei der Beantragung nicht begleiten, besteht die Möglichkeit, sich durch eine formlose Vollmacht und Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses vertreten zu lassen.
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht,
    wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist.
  • eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass

Vorsprache und Vollmacht zur Abholung

Die persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich.

Wenn Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen, ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Kind Sie begleitet.

Die Abholung des Ausweises kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalauweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Vollmacht (PDF-Datei)

Gebühren

37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
26,00 Euro für einen vorläufigen Reisepass

zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass