Gewerbe: Gemeinde Neckarsteinach

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Gewerbe

Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Die Stadt Neckarsteinach ist rechtzeitig über Veränderungen oder über die Aufgabe der Tätigkeit zu unterrichten. Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.

Auskunft aus der Gewerbemeldedatei

Wenn Sie eine Auskunft aus der Gewerbemeldedatei möchten, benötigen wir von Ihnen

  • einen formlosen schriftlichen Antrag
  • eine Begründung eines berechtigten Interesses an der Gewerbeauskunft.

Die Anfrage muss enthalten: Angaben zur Absenderin oder zum Absender (Firmierung bzw. Adresse) und Angaben zur Anfrage: Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz der oder des Erfragten (soweit bekannt).

Sollten Sie die Anfrage per Post an uns schicken, legen Sie Ihrer Anfrage bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 Euro bei.

Gewerbemeldedatei

In der Gewerbemeldedatei sind alle Gewerbemeldungen im Stadtgebiet Neckarsteinach gesammelt.

Ihre Anfrage richten Sie bitte schriftlich an: 

Magistrat der Stadt Neckarsteinach
Gewerbeamt
Hauptstraße 7
69239 Neckarsteinach

Auch bei persönlicher Vorsprache muss eine schriftliche Begründung vorgelegt werden.

Gebühr

Pro Auskunft aus der Gewerbemeldedatei 13,00 Euro

Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung

Bei Verlust der Gewerbemeldung kann Ihnen jederzeit eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.

Dazu ist eine Vorsprache und die Vorlage Ihres Personalausweises erforderlich.

Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, ihren Personalausweis oder Pass und den Personalausweis oder Pass der vertretenen Person mitbringen.

Gebühr

Ausstellung einer Zweitschrift 8,00 Euro