Umzug: Gemeinde Neckarsteinach

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Umzug nach, in oder von Neckarsteinach

Ob Sie nach Neckarsteinach ziehen, innerhalb unserer Stadt umziehen oder Neckarsteinach verlassen, hier finden Sie Wissenswertes rund um den Umzug. Bitte achten Sie auf Fristen zu An- und Ummeldung; damit ersparen Sie sich ärgerliche Buß- oder Verwarngelder.

Bei Zuzügen und nach Umzügen innerhalb Neckarsteinachs wird auf Ihrem Personalausweis die Anschrift geändert. Hat sich Ihr Familienname aufgrund einer Eheschließung oder nach der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geändert? In diesen Fällen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Eine Änderung von Personendaten auf dem bereits vorhandenen Ausweis ist nicht möglich.

Weitere notwendige Änderungen:

  • Bitte denken Sie bei einem Zuzug nach Neckarsteinach oder der Änderung des Familiennamens auch an eine Anpassung oder Erneuerung Ihres Reisepasses.
  • Auch müssen Sie nach einem Zuzug, einem Umzug innerhalb Neckarsteinachs und bei einer Namensänderung Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren lassen. Eine Änderung der Personendaten im Führerschein ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Sie planen einen Umzug nach Neckarsteinach?

Für Sie als Neubürgerin oder Neubürger haben wir einige wichtige Informationen zum Thema "Zuzug" zusammengestellt.

Was Sie für Ihre Anmeldung bei uns benötigen:

Damit Sie nach Ihrem Umzug auch amtlich in Ihrer neuen Heimatstadt wohnen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Anmelden können Sie sich im Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Datei)
  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen
    und verheiratet oder verpartnert sind, bringen Sie bitte Ihre Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. Außerdem benötigen wir die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden minderjährigen Kinder. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
  • Für die Anmeldung Ihres Kindes / Ihrer Kinder
    bringen Sie bitte die vorhandenen Ausweisdokumente mit oder eine Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist.

Bewohnerparkausweis

Erstmalige Erteilung eines Bewohnerparkausweises
Die Antragstellung erfolgt im Bürgerbüro. Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie den Bewohnerparkausweis ausgestellt oder verlängert. Die Gebühr beträgt 11,00 €. Der Parkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.

Anspruchsberechtigt ist:

  • wer in der Bewohnerparkzone (s. u.) seinen Hauptwohnsitz hat und nachweislich keinen privaten Stellplatz/Garage in der Parkzone hat
  • wer Halter eines Kraftfahrzeuges (mit weniger als 2,8 t Gesamtgewicht)  ist
  • wer ein Kraftfahrzeug nachweislich zur ständigen Benutzung hat

Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • ggf. Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters (Wenn Sie den Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug beantragen, für das Sie nicht gleichzeitig der Halter sind, benötigen Sie eine schriftliche Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters.)
  • ggf. eine schriftliche Vollmacht (wenn Sie einen Dritten mit der Beantragung des Bewohnerparkausweises beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen).

Bewohnerparkzone
Neckargemünder Straße, Hauptstraße, Bahnhofstraße, Schloßsteige, Kirchenstraße, Bliggergasse, Schiedweg, Hirschgasse, Mühlgasse, Bachweg und Neckarstraße.

Ihr Hund zieht auch mit zu?

Auch Hunde wollen amtlich gemeldet sein!
Vergessen Sie daher bitte nicht, Ihren Vierbeiner gleich mit anzumelden.
Die Hundesteuermarke bekommen Sie direkt bei der Anmeldung von unserem Steueramt.

Sie ziehen innerhalb von Neckarsteinach oder den Stadtteilen um?

Hier haben wir einige wichtige Informationen zum Thema "Umzug innerhalb von Neckarsteinach" für Sie zusammengestellt.

Was wir für Ihre Ummeldung benötigen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Datei)
  • Anmeldeformular mit Unterschrift der oder des Meldepflichtigen
    Das Formular zur Ummeldung wird direkt anhand Ihrer Angaben bei uns im Meldeamt erstellt.
    Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können und die Ummeldung durch eine andere Person erfolgt, benötigt diese Person eine von Ihnen unterschriebene formlose Vollmacht sowie die oben genannten Ausweise der meldepflichtigen Personen.

Änderung der Fahrzeugpapiere

Gleichzeitig mit der Ummeldung und dem Adresseintrag auf Ihrem Personalausweis muss auch die Anschrift in Ihren Fahrzeugpapieren geändert werden. Diese Adressänderung können Sie in der KfZ-Zulassungsstelle in Neckarsteinach erledigen.

Sie ziehen weg aus Neckarsteinach?

"Niemals geht man so ganz..." In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Glück an Ihrem neuen Wohnort. Hier haben wir für Sie einige wichtige Informationen zum Thema "Wegzug" zusammengestellt.

Abmeldung

Wenn Sie von Neckarsteinach ins Ausland verziehen, müssen Sie sich abmelden. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist eine Abmeldung nicht notwendig.

Eine vorübergehende Abwesenheit von über einem Jahr ist ebenfalls als Auszug zu werten.
Eine Nebenwohnung ist am Ort der Hauptwohnung abzumelden.

Wenn Sie sich ins Ausland abmelden möchten, benötigen wir:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Datei)
  • Abmeldeformular mit Unterschrift der oder des Meldepflichtigen
    Das Formular wird direkt bei uns erstellt. Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen und die Abmeldung durch eine andere Person erfolgen soll, so benötigen wir eine formlose Vollmacht sowie den Ausweis der / des Beauftragten.

Informationen rund um die Abmeldung

  • Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug vorzunehmen. Eine Abmeldung ist eine Woche vor Auszug möglich. Die Fortschreibung erfolgt zum Datum des Auszuges.
  • Wenn die ganze Familie aus Neckarsteinach wegzieht, muss das ausgefüllte Formular von einem Familienmitglied ab 16 Jahren unterschrieben werden. Die Abmeldung kann nur der oder die Betreffende oder ein ebenfalls fortziehendes Familienmitglied vornehmen.
  • Sie erhalten eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Ihr Hund zieht ebenfalls mit um?

Um eine Abmeldung vornehmen zu können, benötigen wir von Ihnen die Hundesteuermarke und eine Abmeldemitteilung.

Die Abmeldung richten Sie bitte schriftlich an:
Magistrat der Stadt Neckarsteinach
Steueramt/Hundesteuer
Hauptstraße 7
69239 Neckarsteinach

KFZ-Zulassung

Wenn Sie ein Auto, Motorrad, Anhänger etc. besitzen, bekommen diese mit Ihrem Wohnsitzwechsel ein "Heppenheim"-Kennzeichen.
Seit dem 01.01.2016 können Sie Ihr Kennzeichen auch behalten. In diesem Fall müssen Sie bei der Zulassungsstelle nur Ihren Personalausweis und Ihren KFZ-Schein/ZBI vorlegen.
Für Neckarsteinach und Hirschhorn ist die Außenstelle der Zulassungsstelle Heppenheim in Neckarsteinach zuständig. Sie müssen also nicht extra nach Heppenheim fahren.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der » Zulassungsbehörde Heppenheim

oder direkt bei der Zulassungsstelle Neckarsteinach

Adresse
Hauptstraße 9
69239 Neckarsteinach

Ansprechpartnerin
Frau Pasch
Telefonnummer: 06229 9200-26
Faxnummer: 06229 9200-19
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