Burgen: Gemeinde Neckarsteinach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen

Vorderburg

Historischer Ausgangspunkt der Burgengruppe ist die über der Altstadt gelegene und mit der Neckarsteinacher Stadtmauer verbundene Vorderburg, die zwar erst ab 1341 in den Urkunden erscheint, aber vermutlich bereits zum Zeitpunkt der urkundlichen Erstnennung Neckarsteinachs und der Steinacher im Jahr 1142 existierte.

Sie blieb immer im Lehensbesitz der Herren von Steinach bis zu deren Aussterben im Jahre 1653. Um 1200 lebte in ihren Mauern der Minnesänger Bligger von Steinach, der von einigen Wissenschaftlern sogar als Verfasser des Nibelungenliedes vermutet wird. Der Baubestand wurde bedauerlicherweise im 18. Jahrhundert durch Abbrüche auf den heutigen, fast unbedeutend erscheinenden Rest aus Bergfried und Steinhaus vermindert. Zur Vorderburg gehörte der noch erhaltene Stadthof der Herren von Steinach neben der Kirche.

(Privatbesitz; Besichtigung nur mit Genehmigung möglich)

Mittelburg

Wohl gegen 1200 wurde die Mittelburg in topographisch eher ungünstiger Lage westlich der Vorderburg erbaut. Bauherren dürften die Grafen v. Lauffen gewesen sein-die Lehensherren der Familie v. Steinach.

Nach wechselhaftem Schicksal kam sie 1551 als Lehen an die Landschaden von Steinach, die sie im Stile der Renaissance umbauten. Die Neckarseite der Burg öffnete sich nun in Renaissance-Arkaden, während die mittelalterliche Wehrhaftigkeit an den drei übrigen Seiten unberührt blieb. Als Wohnsitz der Landschaden von Steinach und deren Erben überstand die Mittelburg in der beschriebenen baulichen Gestalt das 17. und 18. Jahrhundert, um in der Zeit um 1835 einem neogotischen Umbau zum Opfer zu fallen. Die damals entstandene, im Neckartal fremdartig wirkende Silhouette, erinnert an die im 19. Jahrhundert wiederaufgebauten Burgen am Mittelrhein.

(Privatbesitz; Besichtigung nur mit Genehmigung möglich)

Hinterburg

Gegen 1220/1230 wurde – wahrscheinlich durch Gerhard v. Schauenburg, einem der Erben der 1219 ausgestorbenen Grafen v. Lauffen – als dritte Burg die Hinterburg errichtet.

Da sich die Schauenburger finanziell übernommen hatten, blieb die Burg Bauruine und wurde gegen 1250 an den Bischof Heinrich von Speyer verkauft. Erst ab 1344 nahm Bischof Gerhard von Speyer den endgültigen Aufbau der immer noch wüst liegenden Burg in Angriff und bestellte für sie einen Amtmann. Der Ausbau ihrer Befestigungsanlagen zu einem dreifachen Mauerring erfolgte im Auftrag des Hochstifts Speyer zwischen 1426 und 1450. Die Hinterburg wurde um 1630 - in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges - Ruine, doch ist sie mit ihrer erhalten gebliebenen Bausubstanz heute die eindrucksvollste der vier Burgen.

Burg Schadeck (Schwalbennest)

Als letzte der vier Burgen entstand 1335 im Steilhang über dem Neckar Burg Schadeck, dank ihrer pittoresken Lage seit jeher „Schwalbennest“ genannt. Bauherr der Schadeck war Erzbischof Balduin von Mainz und Trier.

Diese Burg wurde unrechtmäßig auf dem Grundbesitz der Landschaden von Steinach erbaut. Das Baugelände wurde von diesen erst nachträglich für 400 Pfund Heller erworben. Dank der hierfür ausgefertigten Urkunden sind uns Baujahr und Umstände sehr genau überliefert. Burg Schadeck, die heute das Wahrzeichen von Neckarsteinach ist, wurde wohl schon im späten 15. Jahrhundert zur Ruine.