Bauleitplanverfahren Neckarsteinach
In diesem Bereich finden Sie alle derzeitigen Projekte zum Bauleitplanverfahren in Neckarsteinach.
Im Aufstellungsverfahren werden die Vorentwürfe bzw. Entwürfe von Bauleitplänen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegt und parallel an dieser Stelle im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Während der Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier die Unterlagen der entsprechenden Planung.
Aktuelle Beteiligungsverfahren
Unten aufgeführt finden Sie die aktuellen Bauleitplanverfahren.
Bebauungsplan Nr. 4.03 „Fährweg Neckarhausen“
Hier: Bekanntmachung zur Wiederholung der Durchführung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Aufstellung erfolgt im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Im Geltungsbereich werden keine Vorhaben zugelassen, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Außerdem ist weder eine Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten des Natura 2000-Systems zu erwarten, noch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 BImSchG zu beachten wären. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde bereits Anfang 2022 durchgeführt, aufgrund eines technischen Versehens erfolgte die öffentliche Bekanntmachung allerdings zu spät, so dass der Auslegungszeitraum zu knapp bemessen war. Dieser Verfahrensschritt wird daher mit den damaligen Planunterlagen (Stand: 27.10.2021 zuzüglich redaktioneller Änderungen vom 10.12.2021) wiederholt.
Der Entwurf bestehend aus Planteil, Satzung und Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
22. Dezember 2023 bis einschließlich 29. Januar 2024
öffentlich aus. Eine digitale Version aller Planunterlagen steht im Internet unter www.neckarsteinach.com/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanverfahren zur Verfügung und kann dort eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen auch im Rathaus, Bauamt, Hauptstraße 7, 69239 Neckarsteinach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen können dort während der allgemeinen Dienststunden, und zwar
Montag 08.30 – 12.00 Uhr, Mittwoch 08.30 – 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr sowie Freitag 08.30 – 12.00 Uhr eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Neckarsteinach, Hauptstraße 7, 69239 Neckar-steinach, Tel.: Telefonnummer: 06229 9200-14 und Telefonnummer: 06229 9200-13, Fax: Faxnummer: 06229 9200-19, oder per E-Mail abgegeben werden. Außerhalb der o.g. Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme oder zur Niederschrift von Stellungnahmen vereinbart werden.
Neckarsteinach, 14.12.2023
Der Magistrat der Stadt Neckarsteinach
Herold Pfeifer, Bürgermeister
Planunterlagen
Bekanntmachung der Offenlage Entwurf "Fährweg Neckarhausen" (PDF-Datei)
Begründung Entwurf "Fährweg Neckarhausen" (PDF-Datei)