Bauleitplanverfahren: Gemeinde Neckarsteinach

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Bauleitplanverfahren Neckarsteinach

In diesem Bereich finden Sie alle derzeitigen Projekte zum Bauleitplanverfahren in Neckarsteinach.

Im Aufstellungsverfahren werden die Vorentwürfe bzw. Entwürfe von Bauleitplänen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegt und parallel an dieser Stelle im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier die Unterlagen der entsprechenden Planung.

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Unten aufgeführt finden Sie die aktuellen Bauleitplanverfahren.

Bebauungsplan Nr. 4.03 „Fährweg Neckarhausen“

Hier: Bekanntmachung zur Wiederholung der Durchführung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Aufstellung erfolgt im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Im Geltungsbereich werden keine Vorhaben zuge­lassen, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltver­träglichkeitsprüfung besteht. Außerdem ist weder eine Beein­trächtigung von europäischen Schutzgebieten des Natura 2000-Systems zu erwarten, noch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 BImSchG zu beachten wären. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Angabe, welche Arten umweltbe­zogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde bereits Anfang 2022 durchgeführt, aufgrund eines technischen Ver­sehens erfolgte die öffentliche Bekanntmachung allerdings zu spät, so dass der Auslegungszeitraum zu knapp bemessen war. Dieser Verfahrensschritt wird daher mit den damaligen Planunterlagen (Stand: 27.10.2021 zuzüglich redaktioneller Änderungen vom 10.12.2021) wiederholt.

Der Entwurf bestehend aus Planteil, Satzung und Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

22. Dezember 2023 bis einschließlich 29. Januar 2024

öffentlich aus. Eine digitale Version aller Planunterlagen steht im Internet unter www.neckarsteinach.com/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanverfahren zur Verfügung und kann dort eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen auch im Rathaus, Bauamt, Hauptstraße 7, 69239 Neckarsteinach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen können dort während der allgemeinen Dienststunden, und zwar

Montag 08.30 – 12.00 Uhr, Mittwoch 08.30 – 12.30 Uhr, Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr sowie Freitag 08.30 – 12.00 Uhr eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellung­nahmen elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Neckarsteinach, Hauptstraße 7, 69239 Neckar-steinach, Tel.: Telefonnummer: 06229 9200-14 und Telefonnummer: 06229 9200-13, Fax: Faxnummer: 06229 9200-19, oder per E-Mail abgegeben werden. Außerhalb der o.g. Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme oder zur Niederschrift von Stellung­nahmen vereinbart werden.

Neckarsteinach, 14.12.2023

Der Magistrat der Stadt Neckarsteinach

Herold Pfeifer, Bürgermeister

Planunterlagen

Bekanntmachung der Offenlage Entwurf "Fährweg Neckarhausen" (PDF-Datei)

Begründung Entwurf "Fährweg Neckarhausen" (PDF-Datei)

Planblatt BP "Fährweg Neckarhausen" (PDF-Datei)

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF-Datei)

Geltungsbereich "Fährweg Neckarhausen" (PDF-Datei)