Müll: Gemeinde Neckarsteinach

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Müllentsorgung

In Neckarsteinach wird der Müll über den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) entsorgt. Auf den nachfolgenden Seiten können Sie erfahren, welcher Müll wie entsorgt werden kann und was in welche Tonne gehört.

Kundenberatung allgemein
Telefonnummer: 06256 851-881
Faxnummer: 06256 851-9777

Blitzabfuhr
Telefonnummer: 06256 851-877

Alle wichtigen Information finden Sie auf der Homepage des ZAKB

Unten aufgeführt finden Sie mehr Informationen.

Gelber Sack

Abfall entsorgen

Generell gilt, dass nur gebrauchte Verpackungen aus Metall, Kunststoff, Verbundstoffen und Naturmaterialien in den Gelben Sack gehören. Das sind die so genannten Leichtverpackungen. Die Verpackungen sollten restentleert sein, müssen aber nicht gespült sein. Bitte keine Spritzen und Kanülen über den Gelben Sack entsorgen, da sich unsere Mitarbeiter beim Aufnehmen der Säcke verletzen können.

Gelber Sack
Telefonnummer: 06256 851-684 oder
Telefonnummer: 0800 5892230

Was gehört in den Gelben Sack?

Nutzen Sie die Trennanleitungen in verschienden Sprachen auf der Seite des ZAKB.

Trennanleitungen

Restabfall

Abfall entsorgen

Abfälle stellen eine wichtige Ressource in der heutige Zeit dar, weshalb es wichtig ist richtig zu trennen. Denn alle Abfälle, die im Restabfall landen, werden in die Verbrennung gegeben und können somit nicht nachhaltig genutzt werden. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Gegenständen, die über den Restabfallbehälter entsorgt werden sollten. Da sich auch die Höhe der Mindestgebühr nach der Größe des Restabfallbehälters richtet, können Sie durch eine saubere Trennung Geld sparen.

Der ZAKB stellt Ihnen Restabfallbehälter in den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter zur Verfügung.

Was gehört in den Restabfallbehälter ?

  • Abfälle aus Haushaltsauflösungen
  • Aktenordner
  • Altkleider
  • Altmedikamente
  • Asche
  • Autoradio
  • Autoteile
  • Besteck
  • Bettwäsche
  • Bilder, Fotoabzüge
  • Binden
  • Blaupapier
  • Blumenkästen
  • Blumentöpfe aus Kunststoff oder Ton
  • Butterbrotpapier
  • CD
  • Dachpappe
  • Dachrinnen
  • Decken
  • Disketten
  • Dispersionsfarben
  • Drahtglas
  • Druckerpatronen
  • Eimer
  • Einweggeschirr
  • Fahrradreifen
  • Farben und Lacke, ausgehärtet
  • Felle
  • Fensterglas
  • Fensterrahmen
  • Feuerzeuge
  • Filme
  • Filzstifte
  • Fotos
  • Gartengeräte (nicht elektrisch)
  • Gegenstände aus Jute
  • Geschirr
  • Glasscheiben
  • Glühbirne
  • Gummi, Gummireste
  • Haare
  • Halogenlampen
  • Handtaschen
  • Hausmüll in Säcken und Kartons
  • Holzwolle
  • Hundekot
  • Hygieneartikel
  • Hygienepapiere
  • imprägnierte und beschichtete Papiere
  • Jalousien, innen
  • Jenaer Glas
  • Kassetten, Videobänder etc.
  • Katzenstreu
  • Keramik
  • Kerzen
  • Klarsichtfolie
  • Klebstoffe, ausgetrocknet
  • kleine, nicht sperrige Abfälle
  • Kleister
  • Kochtöpfe
  • Koffer
  • Kohlepapier
  • Korbwaren
  • Korken
  • Kosmetikartikel
  • Kunststoffbeutel
  • Kunststofffolien ohne Grünen Punkt
  • Lacke, ausgehärtet
  • Lötzinn
  • Lebensmittel mit Verpackung
  • Leder
  • Linoleumboden
  • Luftballons
  • Mühlen (mechanisch)
  • Medikamente
  • Metallroste
  • Papierhandtücher
  • Pfannen
  • Pflaster
  • Pinsel
  • Plastiktüten ohne Grünen Punkt
  • Porzellan
  • Restabfall
  • Schallplatten
  • Schaumstoff, Schaumgummi
  • Scherben
  • Schirme
  • Schreibmaschinen (mechanisch)
  • Schreibtischlampen
  • Schuhe
  • Seife
  • Servietten
  • Silofolien
  • Sonnenschirme
  • Spiegelglas
  • Spielgeräte (mechanisch)
  • Spielzeug
  • Spritzen
  • stark verschmutzte Verpackungen
  • Staubsaugerbeutel
  • Straßenkehricht
  • Styropor, sonstiger (kein Verpackungsstyropor)
  • Tapeten
  • Taschentücher
  • Teichfolien
  • Teppichboden
  • Thermometer (alkoholhaltig)
  • Tierstreu
  • Tupperware
  • Verpackungen mit dem Grünen Punkt
  • Verpackungschips
  • verschmutzte Papier, Pappe, Kartonagen
  • Vorhangschienen
  • Watte
  • Werkzeug (mechanisch)
  • Windeln
  • Wolldecken
  • Zahnbürsten
  • Zelte
  • Zementsack (leer)

Bioabfall

Abfall entsorgen

Über den Bioabfallbehälter können Sie Ihre Küchen- und Gartenabfälle entsorgen. Die Abfuhr des Bioabfallbehälters erfolgt in den Wintermonaten im 2-wöchentlichen Turnus und in den Sommermonaten, zur Vermeidung von Geruchsbildung oder Maden, wöchentlich. Über die Mindestgebühr sind bereits 18 der 36 möglichen Leerungen abgedeckt.

Um das energetische Potenzial in den Bioabfällen zu nutzen, werden die Abfälle aus der Biosammlung in unserer Biogasanlage verwertet, d. h. aus Bioabfall wird Biogas erzeugt. Genauere Informationen zu unserer Biogasanlage erhalten Sie hier.

Sie brauchen keine Bioabfallbehälter?

Für Haushalte, die selbst kompostieren, bietet die ZAKB eine Befreiung vom Bioabfallbehälter an. Bei der Erfüllung der notwendigen Kriterien erhalten Sie von der ZAKB einen Nachlass auf die Mindestgebühr von 25,00 € im Jahr.

Den Antrag auf Befreiung von der Aufstellung und Nutzung eines Bioabfallbehälters finden Sie hier (PDF-Datei).

Was gehört in den Biomüll?

  • Apfelschalen
  • Äste
  • Backpapier
  • Blumen, Blumenreste
  • Eierschalen
  • Fette (pflanzliche und tierische)
  • Filtertüten
  • Fischreste
  • Fleisch- und Wurstabfälle
  • Fleischreste
  • Frittierfett
  • Gartenabfälle
  • Gemüseabfälle
  • Grasschnitt
  • Gräten
  • Grünschnitt
  • Holzwolle
  • Küchenabfälle
  • Knochen
  • Lebensmittel ohne Verpackung
  • Obstabfälle
  • Papierhandtücher
  • Pizzakartons, verschmutzt
  • Rasenschnitt
  • Rinde
  • Speiseabfälle
  • Teebeutel
  • Topfplanzen
  • Weihnachtsbäume (ohne Schmuck)
  • Wurzeln

Blitzabfuhr Grünschnitt

Ergänzend zur Grünsperrmüllsammlung gibt es auch die Möglichkeit einer Blitzabfuhr. Hierbei wird der Grünschnitt innerhalb kürzester Zeit abgeholt, es gibt keine Mengenbegrenzung, die Abrechnung erfolgt nach Gewicht (wird direkt vor Ort im Fahrzeug gewogen). Das Angebot gilt für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Bergstraße.

Typischer Grünsperrmüll sind sperrige Gartenabfälle, die auf Grund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in den Bioabfallbehälter passen. Mitgenommen werden Äste, dünne Stämme und Strauchwerk mit den Abmessungen:

  • max. Länge 1,5 m,

  • max. Dicke 10 cm Durchmesser,

  • max. Gewicht 50 kg pro Stück

Außerdem muss der Grünschnitt gebündelt sein. Wichtig ist hierbei, dass ausschließlich verrottbare Kordel verwendet wird. Mit Plastikschnüren gebündeltes Material wird nicht mitgenommen. Wurzeln, die die o. g. maximalen Werte einhalten, werden ebenfalls mitgenommen.

Das Material muss ebenerdig liegen und sollte ohne Aufwand aufgenommen werden können. Die sperrigen Abfälle sind dabei am Abholtag bis spätestens 6.00 Uhr an dem zur Grundstücksgrenze gelegenen Rand des Gehweges bereitzustellen. Die Bereitstellung darf frühestens am Vortag ab 19.00 Uhr erfolgen.

Sollte die Abholung in dieser Form nicht möglich sein, müssen wir für den entstehenden Zeitaufwand zusätzliche Personalkosten in Höhe von 35 € pro MA/h berechnen.

Kosten (Stand 05.2015):

  • Anfahrtskosten pauschal 40,- € netto
  • Entsorgungskosten 50,- € netto je 1.000 kg (Berechnung nach tatsächlichem Gewicht)

Nähere Information erhalten Sie im  Flyer (PDF-Datei)

Papiertonne

Papierabfall

Zur Trennung Ihrer Abfälle steht Ihnen wie oben erwähnt, ein Papierbehälter zur Verfügung. Die Abfuhr der Papierbehälter erfolgt im 4-wöchentlichen Turnus und alle Leerungen sind bereits über die Mindestgebühr abgedeckt. Das eingesammelte Material wird weitergegeben, denn es wird später einmal zur Herstellung von Recyclingpapier verwendet.

Was gehört in die Papiertonne?

  • Altpapier
  • Bücher
  • Eierkartons aus Pappe
  • Geschenkpapier
  • Kalender
  • Kartonagen
  • Papier, Pappe, Kartonagen
  • Tiefkühlverpackungen
  • Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen
  • Verpackungen mit dem Grünen Punkt
  • Zeitungen

Elektroschrott

Elektrokleingeräte

Im Bauhof können an den festegelgten Annahmentagen Elektrokleingeräte abgegeben werden.

Die Annahme am Bauhof in der Partikulierstraße 17 kann an jedem 1. Samstag im ungeraden Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr erfolgen.

Es können nur Haushaltskleingeräte, elektrische Werkzeuge, Spielzeug-, Sport- und Freizeitgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik und der Informations- und Telekommunikationselektronik (keine TV-Geräte und keine Monitore) angeliefert werden.

Was kann abgegeben werden und was nicht?

1. Haushaltskleingeräte
Staubsauger, Teppichkehrmaschinen, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen, elektrische Dosenöffner und Messer, Haarschneidegeräte, -trockner, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte, Waagen, Uhren

2. Elektrische und elektronische Werkzeuge
Bohrmaschinen, Geräte zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen, Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge, Schweiß- und Lötwerkzeuge, Rasenmäher und sonstige Gartengeräte

3. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen, Videospielkonsolen, Videospiele, Fahrrad-, Tauch-, Lauf- und Rudercomputer

4. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor, sonstige Überwachungs- und Kontrollgeräte (z. B. Bedienpult)

5. Lampen, Leuchten, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren
aber keine Glühbirnen

6. Geräte der Unterhaltungselektronik
Radiogeräte, Videokameras, Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audioverstärker

7. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
Notebooks, elektronische Notizbücher, Drucker, Tischkopierer, elektrische Schreibmaschinen, Tischrechner, Faxgeräte, Telexgeräte, Telefone, Anrufbeantworter, Minicomputer, Laptops, Flachbildschirm, Tastatur, Maus
aber keine Röhrenfernseher oder Röhrenmonitore

8. Haushaltsübliche Batterien
aber keine Kfz-Batterien

Abgabe Elektrogroßgeräte

Elektrogroßgeräte wie Monitore, Fernseher und Kühlgeräte werden gegen eine Gebühr von 8 €/Gerät direkt am Grundstück abgeholt.

Die Anmeldung erfolgt unter Telefonnummer: 06256 851-888. Die hierzu erforderlichen Gebührenmarken sind im Bürgerbüro der Stadt Neckarsteinach erhältlich.

Sperrmüll

Ihren Sperrmüll holt die Firma ZAKB nach Anmeldung an vorher festgelegten Terminen ab. Sie können bei der Beauftragung aus den nächsten zur Verfügung stehenden Terminen auswählen. Die Anmeldung kann sowohl durch den Eigentümer des Grundstückes als auch durch den Mieter erfolgen.

Eine Anmeldung kann entweder telefonisch Telefonnummer: 06256 851-888 oder über unseren Online-Service erfolgen.

Die Abholung des Sperrmülls wird pro Auftrag mit 10,00 € (für registrierte Onlinekunden mit 5,00€) berechnet. Die Abrechnung der Sperrmüllgebühr erfolgt über den nächsten Gebührenbescheid.

Was gehört in den Sperrmüll und was nicht?

Der Sperrmüll muss ebenerdig liegen und sollte ohne Aufwand aufgenommen werden können. Die sperrigen Abfälle sind dabei am Abholtag bis spätestens 6.00 Uhr an dem zur Grundstücksgrenze gelegenen Rand des Gehweges bereitzustellen. Werden die Abfallbehälter nicht vor dem Objekt, sondern an einem Sammelplatz geleert, dann ist der Sperrmüll ebenfalls an diesem Sammelplatz zur Abholung abzulegen. Die Bereitstellung darf frühestens am Vortag ab 19.00 Uhr erfolgen.

Maximale Menge: 2 m³
Maximale Länge: 2 m
Maximale Breite: 2 m
Maximales Gewicht: 50 kg/Stück

Werden mehr als 2 m³ sperrige Abfälle bereitgestellt, bleibt die Restmenge stehen.

Welche Materialien gehören zum Sperrmüll und welche nicht?

Zum Sperrmüll gehören insbesondere Hausrat und Einrichtungsgegenstände, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter oder Abfallsäcke passen. Dazu zählen z. B. Möbel, Fahrräder, Koffer, Teppiche, Matratzen, Betten, Gartenmöbel, usw.

Nicht zum Sperrmüll gehören Kleingegenstände in Säcken und Kartons, Abfälle aus Umbauten und Renovierungen (z. B. Decken- und Wandverkleidungen, Einfriedungen aus Holz und Metall, Gartenholz, Balken, Sparren, Isolierstoffe, Styropor, Sanitärkeramik, Badewannen und Tapeten etc.), Gegenstände aus Wohnungsauflösungen und Entrümpelungen, Gewerbeabfall jeder Art sowie Mopeds, Mofas, Motorräder, Kfz-Teile und Reifen. Im Sperrmüll dürfen keine Kleinteile verstaut werden. Gasgefüllte Leuchtstofflampen (z. B. Neonröhren) und Energiesparlampen dürfen im Sperrmüllgut ebenfalls nicht enthalten sein.

Glas

Glas

Glas kann in Neckarsteinach über die öffentlich zugänglichen Glascontainer entsorgt werden. Dabei wird nach weißem, grünem und braunem Glas getrennt.

Sammelplätze für Glas:

  • Neckarsteinach - Schönauer Straße, Parkplatz beim Sportplatz 
  • Neckarsteinach - Industriestraße, oberhalb Netto
  • Neckarhausen - Waldstraße, am Friedhof
  • Darsberg - Greiner STraße, am Sportplatz
  • Grein - Talstraße, an der Bushaltestelle

Was gehört in den Glascontainer

Flaschen für:

Fruchtsäfte, Bier, Wein, Spirituosen, Glaskonserven für Fisch, Gemüse, Wurst, Gurken, Glasverpackungen für Essig, Öl, Ketchup, Pflegemittel, Shampoo, Festiger, Tönung, Politur

Was gehört nicht in den Glascontainer

Fensterscheiben, Flachglas, Trinkgläser, Spiegel, Steingut, Leuchtstoffmittel (Glühbirnen, Leuchtstoffröhren)