Chemikalien: Anerkannte Aus- und Fortbildungseinrichtungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Leistungsbeschreibung
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung Nr. 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase. Sie regelt in Artikel 10 im Zusammenhang mit den europäischen Verordnungen Nr. 2015/2067, 304/2008 und 307/2008 die Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betrieben als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen berechtigte Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten
- Inhalte des Lehrgangs
- Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs
- gegebenenfalls Prüfungsordnung
- gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen
- Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte
- gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Thema finden Sie auch auf folgenden Internetseiten:
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht
- Öffnungszeiten:
-
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
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