Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Teaser
Sie können bei der zuständigen Behörde eine Fortbildungsveranstaltung oder sich als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle anerkennen lassen.
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Betriebszertifizierung ist das
Regierungspräsidium Darmstadt -Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz
Voraussetzungen
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Abnahme von Prüfungen und Ausstellung von Bescheinigungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind Informationen zu den Veranstaltungsinhalten, zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weiter Unterlagen beizubringen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Darmstadt - Arbeitsschutz - Servicestelle Standort Frankfurt
- Öffnungszeiten:
-
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV/F 43.2 - Immissionsschutz (Chemie West, Chemikalien)
- Öffnungszeiten:
-
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite