Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Voraussetzungen
Sie besitzen die
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben zum Unternehmen durch
- Vorlage von Satzung oder Gesellschaftsvertrag und Geschäftsbericht; Angabe von Beteiligungen an dem Unternehmen und Beteiligungen des Unternehmens
- Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens durch Vorlage des Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszuges
Angaben zum Netz durch
- Darstellung des Versorgungsnetzes durch Angabe aller Konzessionsgebiete
Für elektrische Anlagen (ELT):
- Darstellung der vorhandenen Spannungsebenen und deren Anteil in Prozent bezogen auf die Länge des gesamten Versorgungsnetzes
Für Gas:
- Darstellung des Versorgungsnetzes durch Angabe aller Konzessionsgebiete
- Darstellung der vorhandenen Druckstufen und deren Anteil in Prozent bezogen auf die Länge des gesamten Versorgungsnetzes
Nachweis der personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen
- Eigenkapitalnachweis oder Patronatserklärung oder Auskunft über eventuell bestehende Betriebsabführungsverträge oder Bankauskunft
- aktueller Geschäftsbericht mit Bilanz
- der Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement TSM ersatzweise
- Angaben zu Aufgaben und Tätigkeitsfeldern, Personal (bei der technischen Führungskraft und der technischen Fachkraft sind Angaben über die Ausbildung, Facherfahrung und Fachkenntnisse erforderlich), technischer Ausstattung und Organisation entsprechend VDN Richtlinie S 1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000
- Sofern die technische Betriebsführung durch ein drittes Unternehmen erfolgt, ist zusätzlich zu den vor genannten Angaben der Betriebsführungsvertrag vorzulegen. Sofern das dritte Unternehmen über eine Genehmigung nach § 4 EnWG verfügt, ist diese einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten betragen 500,00 Euro - 26.500,00 Euro. Nähere Auskünfte erteilt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Siehe dazu auch das "Merkblatt für die Beantragung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)". Das Merkblatt erhalten Sie als Download im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter "Energiewirtschaft".
Zuständige Stellen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja