Förderkredit "Produktionssicherung, Landwirtschaft" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Leistungsbeschreibung
Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.
Investitionen in Anlagegüter ziehen oftmals Folgeinvestitionen nach sich. Hierzu gehören in der Landwirtschaft insbesondere Betriebsmittel, aber auch Lieferrechte als Voraussetzung für die Erweiterung der Produktion. Im Programm "Produktionssicherung" fördert die Rentenbank den Erwerb von Betriebsmitteln und die sonstigen Finanzierungen von landwirtschaftlichen Unternehmen. Junge Landwirte unter 41 Jahren erhalten dabei einen zusätzlichen Zinsbonus.
Was wird finanziert?
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Erwerb von Lieferrechten (zum Beispiel Milchquote) und Zahlungsansprüchen
- Erwerb von Tieren
- Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen
- Abfindung weichender Erben etc.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Kosten in Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur.
Konditionen
Art der Förderung : zinsgünstiges Darlehen
Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 100 Prozent
Laufzeit: 10 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Nähere Angaben finden Sie unter
- Konditionen im Überblick
- Darlehensrechner
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Zinsbonus für Junglandwirte:
Landwirtschaftliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR oder KG), wenn der Unternehmer/die Unternehmerin oder mindestens ein/eine Mitgesellschafter/in jünger als 41 Jahre alt ist.
Weitere Details finden Sie in den Programminformationen "Produktionssicherung – Landwirtschaft" (Nr. 244/245).
Verfahrensablauf
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
An wen muss ich mich wenden?
- für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
- für die Beratung:
- Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
- die Rentenbank
Voraussetzungen
Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften aus den Wirtschaftsbereichen
- Landwirtschaft
- Garten- und Weinbau
Forstwirtschaftliche Unternehmen sind im Rentenbank-Programm "Betriebsmittel" antragsberechtigt (siehe dazu die nachstehende Information).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.
Welche Gebühren fallen an?
Kreditzinsen.
Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000,00 Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250,00 Euro begrenzt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen
Fachlich freigegeben durch
Landwirtschaftliche Rentenbank