Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Teaser
Für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Behörde sowie den Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Voraussetzungen
Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:
Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Zuständige Stellen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
AnschriftKaiser-Friedrich-Ring
75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer+49 611 815-0
Faxnummer+49 611 815-2225
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- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja