Förderkredit "Wachstum und Wettbewerb" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Leistungsbeschreibung
Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.
Die Rentenbank fördert mit zinsgünstigen Darlehen Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Förderung ist ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors sowie der Wirtschaftskraft ländlicher Räume im Allgemeinen.Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfägung
Welche Vorhaben werden finanziert?
- Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen
- Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen
- Erwerb von Grundstücken
- Kauf von Maschinen und Fahrzeugen
- allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen
Von der Förderung sind ausgenommen:
- alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
Konditionen
Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen
Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 100 Prozent
Laufzeit: 4 - 30 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter
- Konditionen
- Darlehensrechner
- Wachstum und Wettbewerb – Informationen zum Förderdarlehen
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Verfahrensablauf
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
An wen muss ich mich wenden?
- für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
- für die Beratung:
- Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
- die Rentenbank
Voraussetzungen
Antragsberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Fördervoraussetzungen
Die geplanten Investitionen dienen
- der Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
- einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.
Welche Gebühren fallen an?
Kreditzinsen.
Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000,00 Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250,00 Euro begrenzt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Landwirtschaftliche Rentenbank