Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Leistungsbeschreibung
Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.
Mit Mitteln dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank werden innovative Projekte in der Land-, Agrar- und Ernährungswirtschaft gefördert. Die Rentenbank reicht die Förderung in Form eines Darlehens oder eines Zuschusses aus.
Für eine Förderung aus Mitteln des Zweckvermögens stehen 2 Programmteile zur Verfügung:
Programmteil 1: Markt- und Praxiseinführung von Innovationen (Darlehen)
- Modellvorhaben aus den Bereichen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- innovative landwirtschaftsnahe Investitionen im ländlichen Raum
Konditionen
Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen
Zinssatz: in der Regel 1,5 Prozent p.a.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 98 Prozent
Laufzeit: bis max. 20 Jahre
Zinsbindung: über die gesamte Laufzeit des Darlehens
Tilgung: regulär ein tilgungsfreies Anlaufjahr
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Programmteil 2: Förderung experimenteller Entwicklungsvorhaben (Zuschuss)
- Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen oder universitären Forschung in neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- konzeptionelle Planung und Entwurf von alternativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen
- Studien zur technischen Durchführbarkeit
- Schaffung eines ersten Prototyps, der nicht zur kommerziellen Nutzung geeignet ist
- erste Demonstrations- und Pilotprojekte
Konditionen
Art der Förderung: Zuschuss
Förderanteil bei Studien
- bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent
- bei Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent
Förderanteil bei anderen Kosten
- bei mittleren Unternehmen bis zu 35 Prozent
- bei kleinen Unternehmen bis zu 45 Prozent
- bei Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter
- Innovationen – Informationen zum Förderprogramm
- Innovationen – Finanzierungsbeispiel
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Antragsberechtigte
• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
• Forschungseinrichtungen
Fördervoraussetzungen
Vorhaben innerhalb des Programmteil 1 sollten sich durch ihren Innovationsgrad und ihre Beispielhaftigkeit vom Stand der Technik und bestehenden organisatorischen, absatzwirtschaftlichen oder finanzierungstechnischen Standards abheben.
Verfahrensablauf
Programmteil 1 (Darlehen)
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
Programmteil 2 (Zuschuss)
Die Förderung für diesen Programmteil können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine Kopie des Antrags senden Sie an die Rentenbank.
An wen muss ich mich wenden?
Programmteil 1 (Darlehen)
- für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
- für die Beratung:
- Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
- die Rentenbank
Programmteil 2 (Zuschuss)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Programmteil 1 (Darlehen)
- Vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen "Markt- und Praxiseinführung"
- Bestätigung der Modellhaftigkeit durch eine öffentliche Fachdienststelle
- Bauplan oder Skizze
- detaillierte Kosten- und Finanzplanung
Falls erforderlich, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen anfordern.
Programmteil 2 (Zuschuss)
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die zuständige Stelle mit.
Siehe dazu auch " Innovationsförderung - Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung".
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Richtlinien für die Innovationsförderung aus Mitteln des Zweckvermögens sind gültig bis zum 30.06.2014.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Landwirtschaftliche Rentenbank