Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
Leistungsbeschreibung
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden, wenn
- die Zulassungsbehörde das Kennzeichen vorab zugeteilt oder reserviert hat und
- die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Das Gleiche gilt für die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und Entstempelung der Kennzeichen.
Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) ist mitzuführen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
11.12.2012
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde
AnschriftBenzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
- Öffnungszeiten:
-
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Stadt Neckarsteinach - Zulassungsaußenstelle Neckarsteinach
AnschriftHauptstraße
9
69239 Neckarsteinach
Telefonnummer06229 9200-26
- Öffnungszeiten:
-
Mo. - Fr. 08:30 bis 11:00 Uhr
Do. 14:30 bis 16:30 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Bahnhof
::Haltestelle: Schiff
::
- Parken:
-
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Nein
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde:
-
Kfz-Zulassungsantrag, Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat
Link zum Formular