Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule
Leistungsbeschreibung
Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.
Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.
Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Kultusministerium
Fachlich freigegeben am
04.10.2016
Zuständige Stellen
Hessisches Kultusministerium
AnschriftLuisenplatz
10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer0611 368-0
Faxnummer0611 368-2099
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