Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Reisepass, vorläufiger

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
    und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
     
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
     

Welche Gebühren fallen an?

26,00€

Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

Was sollte ich noch wissen?

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Zuständige Stellen

Stadt Neckarsteinach - Bürgerbüro

AnschriftHauptstr. 7
69239 Neckarsteinach

Telefonnummer06229 920020

Faxnummer06229 920019

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Bahnhof
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Haltestelle: Schiff
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Parken:
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja