Landschaftsschutz
Leistungsbeschreibung
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
- besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
- besonderen Bedeutung für die Erholung.
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.2 - Naturschutz (Schutzgebiete und biologische Vielfalt)
- Öffnungszeiten:
-
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.1 - Naturschutz (Planungen und Verfahren)
- Öffnungszeiten:
-
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Luisenplatz
: 2, 3, 6, 7, 8, 9: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Kreisverwaltung Bergstraße - Naturschutz
- Öffnungszeiten:
-
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.
- Aufzug vorhanden:
- Ja
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Naturschutz:
-
Eingriffsgenehmigung (Antrag)
Link zum Formular