Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

Leistungsbeschreibung

Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht sind, vorbehalten. Zur Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ist das Einreichen erforderlicher Unterlagen notwendig. Diese werden zunächst auf Vollständigkeit geprüft. In der Regel ist zur Erlangung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis das erfolgreiche Absolvieren einer eingeschränkten Kenntnisprüfung notwendig. In Einzelfällen kann über den Antrag aber auch nach Aktenlage entschieden werden, eine Prüfung entfällt dann. 

Teaser

Wenn Sie die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
  • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt und das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege.
 

Voraussetzungen

Sie müssen

  • Mindestens 25 Jahre alt sein,
  • Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können,
  • Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können,
  • Eine vierjährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können eine 4-jährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
  • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
  • ggf. eine von Ihnen abgegebene Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Selbstauskunft),
  • einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut,
  • einen Nachweis über Fort- und Weiterbildungen, absolvierte Studiengänge oder Ausbildungsabschlüsse in den Bereichen Differentialdiagnostik und Berufs- und Gesetzeskunde,
  • einen Nachweis über eine vierjährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) als amtlich beglaubigte Fotokopie (Nachweis des Arbeitgebers oder Bescheinigung des Steuerberaters),
  • ein Attest eines niedergelassenen Arztes.

Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

  • Nachweis Berufsausbildung Physiotherapie,
  • 40-stündiges Curriculum zur Schließung der normativen Kenntnislücke,
  • Nachweis über mindestens fünfjährige Berufstätigkeit (Angabe des Zeitraums) als Physiotherapeut, mindestens halbschichtig (Angabe der Wochenstunden),
  • Nachweise der abgelegten Aus- und Fortbildungen.

Hinweis: Die zuständige Stelle behält sich vor, eine Übersicht der in der 60-stündigen Fortbildung abgelegte schriftliche Erfolgskontrolle anzufordern.

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Fachlich freigegeben am

05.01.2024

Zuständige Stellen

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

Postfach 120142
64238 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
AnschriftHeinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefonnummer+49 611 3259-1000

Faxnummer+49 611 32759-1999


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