Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Änderung Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks innerhalb der Ortslage. Es gibt bereits eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück, um Ihre Garage oder Ihren Kfz-Stellplatz von der Straße aus mit einem Kraftfahrzeug anzufahren. Diese soll nun geändert werden. Diese ist bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu beantragen.

Im Regelfall werden Bordsteinabsenkungen oder sonstige Anpassungen der Straße durch die zuständige Straßenbaubehörde selbst oder einem von ihr beauftragten Unternehmen geändert. Im Ausnahmefall können diese mit Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde auch durch ein vom Anlieger selbst beauftragtes Unternehmen hergestellt werden. Hierzu gibt Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde Auskunft.

Sämtliche Kosten für die Änderungen an der Straße müssen Sie selbst tragen. Dies gilt auch für die Verwaltungskosten, die ggf. von der zuständigen Straßenbaubehörde festgesetzt werden.
 

Teaser

Ihre Grundstückszufahrt bedarf einer Änderung? Diese ist bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu beantragen.   

Verfahrensablauf

Sie beantragen die bauliche Änderung der Straße mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Straßenbaubehörde. Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob der Antrag vollständig ist. Wenn noch erforderliche Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine Mitteilung der zuständigen Behörde. Ggf. ist auch ein Vor-Ort-Termin notwendig. Es wird dann geprüft, ob Gründe gegen die Änderung der Straße sprechen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Entscheidung.

Zuständige Stelle

Straßenbaubehörde

Voraussetzungen

Der Antragstellende muss gleichzeitig der Eigentümer oder die Eigentümerin des anliegenden Grundstücks sein. Hierfür ist ggf. ein geeigneter Nachweis (Grundbuchauszug oder Notarvertrag) erforderlich. 
Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin mit maßstäblicher Planskizze
  • ggf. erforderlich: geeigneter Nachweis der Eigentümerstellung (Grundbuchauszug oder Notarvertrag) 
  • bei Antragstellung durch Bevollmächtigten: Vollmacht des Grundstückseigentümers oder Grundstückseigentümerin.
  • ggf. weitere Unterlagen erforderlich, wie Fotos oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
  • zu den erforderlichen Unterlagen berät Sie die zuständige Behörde
     

Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen Verwaltungskosten und Kosten für die Änderungen an der Straße.

Die Verwaltungskosten und die Änderungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Änderungen an der öffentlichen Straße. Sie werden Ihnen von der zuständigen Straßenbaubehörde mitgeteilt.

Alle Kosten müssen vom Anlieger getragen werden.
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrags und der baulichen Änderungen an der Straße sind einzelfallabhängig.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen 

Fachlich freigegeben am

26.10.2023