Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Bergbau Anzeige von Bohrarbeiten Entgegennahme

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr beauftragtes Bohrunternehmen Bohrungen durchführen möchte, die mehr als 100 Meter tief in den Boden eindringen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.

Sie müssen keine Anzeige einreichen, wenn Sie bereits einen Betriebsplan eingereicht haben.

Teaser

Planen Sie Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Voraussetzungen

Sie möchten Bohrungen durchführen, die mehr als 100 Meter in den Boden eindringen.

Welche Gebühren fallen an?

Reichen Sie die Anzeige der Bohrarbeiten nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

Bußgeld: 0,00 EUR - 2.500,00 EUR

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Sie die Bohrung bei der zuständigen Bergbehörde bereits für einen ungefähren Zeitrahmen angezeigt haben, so ist nach feststehendem Bohrbeginn das genaue Datum des Bohrbeginns zu ergänzen.

Unter gewissen Umständen kann die Bergbehörde einen Betriebsplan für Ihre Bohrung verlangen.

Herausgebende Stelle

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

Fachlich freigegeben am

17.08.2023