Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen
Leistungsbeschreibung
Die Haltung von Landtieren („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.
Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
Teaser
Sie möchten Landtiere („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.
Verfahrensablauf
- Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
- Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Weiterführende Informationen
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz