Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Verwandtenadoption eines Kindes in Deutschland (Inlandsadoption) Begleitung

Leistungsbeschreibung

Bei der Verwandtenadoption wird ein verwandtes Kind, etwa die Nichte, der Neffe oder das Enkelkind, adoptiert. Dabei erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.

Ob die annehmenden Eltern geeignet sind und das Kindeswohl garantiert werden kann, ist genauso sorgfältig zu prüfen wie bei einer Fremdadoption.

Das Kindeswohl steht dabei immer an erster Stelle. Ein Eltern-Kind-Verhältnis muss durch die Adoption entstehen. 

Bei  Verwandtschaftsverhältnissen bis zum 3. Grad erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.

Teaser

Sie wollen ein verwandtes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.

Verfahrensablauf

  • Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
  • Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
  • Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
  • Das Familiengericht entscheidet über die Adoption

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses und das Einverständnis der leiblichen Eltern. Wenn das Kind 14 Jahre oder älter ist muss es selbst auch zustimmen.

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei einer Adoptionsvermittlungsstelle. Dort wird ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen zu welchem Zeitpunkt benötigt werden.

  • Kopien der Abschriften aus dem Geburtenregister
  • Ggf. Kopie der Heiratsurkunde
  • Ggf. Kopien von Sterbeurkunden oder Scheidungsurteil ehemaliger Ehepartner/Ehepartnerinnen
  • Kopien der Geburtseinträge von eheliche, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern
  • BZR-Auszug
  • Gesundheitszeugnisse
  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Kopien von Einkommensnachweisen
  • Fotos

Rechtsgrundlage

§1755 und 1756 BGB

Unterstützende Institutionen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

30.10.2023