Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)

Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung

Leistungsbeschreibung

Bei einer internationalen Adoption entstehen Gebühren für die Durchführung einer allgemeinen Eignungsprüfung, die durch eine Adoptionsvermittlungsstelle erfolgt. Darüber hinaus werden von der Auslandsvermittlungsstelle Gebühren für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung erhoben. Die Höhe der Kosten sind bei staatlichen Stellen, sprich der Adpoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes und der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, gesetztlich festgelegt. Die Adoptionsvermittlungsstellen und Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft bestimmen eigene Gebüren. 

Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand. Gegebenenfalls können auch Anwalts- und Gerichtskosten im Ausland entstehen. 

Teaser

Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?

Verfahrensablauf

Die Adoptionsvermittlungsstellen, die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft sowie die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter informieren Sie über den Verfahrensablauf und die Höhe der Kosten. Vor der Durchführung einer allgemeinen Eignungsprüfung sollte die für Sie zuständige Auslandsvermittlungstelle bekannt und in den Prozess einbezogen sein. Dies kann entweder eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder eine zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes sein. 

Bei der örtlich zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle oder einer anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft kann ein Antrag auf Durchührung einer allgemeiner Eignungsprüfung für die Aufname eines Kindes aus dem Ausland gestellt werden. Die Gebühren werden im Laufe der Eignungsprüfung erhoben. 

Liegt eine allgemeine Eignung vor, beginnt die für Sie zuständie Auslandsvermittlungsstelle mit der länderspezifischen Eignungsprüfung. Der Antrag bei der Auslandsvermittlungsstelle wird in der Regel bei Verfahrensbeginn gestellt. Die Gebühren werden Ihnen nach Antragsstellung in Rechnung gestellt. 
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle Ihres Jugendamts oder eines freien Trägers.

Anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger in Hessen:

  • Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Fulda
  • Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen 

Anerkannte Auslandsvermittlungsstellen freier Träger:

  • AdA Adoptionsberatung e.V. 
  • Eltern-Kind-Brücke e.V.
  • Eltern für Kinder e.V. 
  • familie international frankfurt e.V.
  • HELP a child e.V. 

Zuständige Stelle

Welche Gebühren fallen an?

Für eine allgemeine Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland.

Gebühr: 1.300,00 EUR

Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung.

Gebühr: 1.200,00 EUR

Bearbeitungsdauer

Die Gebühren werden nach Einreichung der Anträge  von der Adoptionsvermittungsstelle sowie der Auslandsvermittlungsstelle in Rechnung gestellt. 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

09.11.2023