Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche gewähren Begleitung

Leistungsbeschreibung

Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.

Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.

Teaser

Ältere Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.

Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.

Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Zuständige Stelle

Jugendamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

26.07.2023