Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber anerkennen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung einer Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Teaser
Eine Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung einer Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln müssen Sie beantragen.
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
- Die Voraussetzungen werden geprüft.
- Sie erhalten die Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung der Prüfungsberechtigung.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt
Voraussetzungen
- FE (S): Lehrberechtigung FI(S) SPL Mindestens 300 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen oder Motorseglern (kein TMG), davon mindestens 150 Stunden oder 300 Starts Flugausbildung.
- FE (S) TMG: Lehrberechtigung FI(S) SPL TMG Mindestens 300 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen oder Motorseglern, davon mindestens 50 Stunden Flugausbildung auf TMG
- FIE (S): Lehrberechtigung FI(S) SPL mit Zusatz „instructor“ Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen, davon mindestens 10 Stunden oder 30 Starts bei denen Bewerber um eine Lehrberechtigung ausgebildet wurden.
- FIE (S): Lehrberechtigung FI(S) SPL mit Zusatz „TMG“ und Zusatz „instructor“ Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen, davon mindestens 10 Stunden oder 30 Starts bei denen Bewerber um eine Lehrberechtigung auf TMG ausgebildet wurden.
- FE (A): Prüfer für PPL(A): Mindestens 1000 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG, davon mindestens 250 Stunden Flugausbildung Lehrberechtigung FI(A) Prüfer für LAPL(A): Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG, davon mindestens 100 Stunden Flugausbildung Lehrberechtigung FI(A)
- CRE(A): Ehemals Inhaber CPL(A), MPL(A) oder ATPL(A), derzeit: Inhaber einer PPL(A) mit CRI(A) für die entsprechende Klasse und mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen (kein TMG).
- FIE (A): Mindestens 2.000 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG und mindestens 100 Flugstunden, bei denen Bewerber um eine Lehrberechtigung ausgebildet wurden Lehrberechtigung FI(A) mit Zusatz „instructor“
- FE (A) Bergflug: Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG, davon mindestens 500 Starts und Landungen im Rahmen einer Flugausbildung für die Bergflugberechtigung. Lehrberechtigung FI(A) mit Zusatz Bergflug.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Dokumente müssen Sie bei erstmaliger Erteilung der Prüferberechtigung beifügen:
- Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes mit Anlagen.
- Nachweis über die Beantragung eines Behördenführungszeugnisses, Belegart O.
- Formlose Bestätigung (Fluglehrer, Prüfer, BfL) über das Vorliegen der fliegerischen Voraussetzungen für die beantragte Prüferberechtigung.
- Zusätzlich bei Motorflug: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
- Aussagekräftige Nachweise über die bisherige fliegerische Tätigkeit und die Flugerfahrung. Auch können Empfehlungsschreiben anderer in der Luftfahrt tätiger Personen beigefügt werden. (siehe zum Beispiel AMC1 FCL.1010)
- Erklärungen über anhängige Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheide, Luftfahrzeugunfälle
Folgende Dokumente müssen Sie bei der Erweiterung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beifügen:
- Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes mit Anlagen.
- Nachweis über die Beantragung eines Behördenführungszeugnisses, Belegart O.
- Formlose Bestätigung (Fluglehrer, Prüfer, BfL) über das Vorliegen der fliegerischen Voraussetzungen für die beantragte Prüferberechtigung.
- Zusätzlich bei Motorflug: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
- Erklärungen über anhängige Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheide, Luftfahrzeugunfälle
Folgende Dokumente sind bei Verlängerung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beizufügen:
- Nachweis über 6 durchgeführte praktische Prüfungen, beziehungsweise Befähigungsüberprüfungen oder Kompetenzbeurteilungen.
- Nachweis über eine dieser Prüfung unter Aufsicht im letzten Jahr der Verlängerung
- Teilnahmebescheinigung Prüferauffrischungsseminar
- Erklärungen über anhängige Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheide, Luftfahrzeugunfälle
Folgende Dokumente müssen Sie bei Erneuerung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beifügen:
- Kompetenzbeurteilung zur Prüferberechtigung
- Teilnahmebescheinigung Prüferauffrischungsseminar im letzten Jahr vor der Erneuerung
- Erklärungen über anhängige Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheide, Luftfahrzeugunfälle
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Öffnungszeiten:
-
Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR: 2, 3, 6, 7, 8, 9