Medizinstudienplatz im Öffentlichen Gesundheitsdienst Zulassung
Leistungsbeschreibung
Bewerbungen sind jährlich auf Studienplätze mit einer späteren hausärztlichen Tätigkeit vorwiegend im ländlichen Raum sowie auf Studienplätze mit einer späteren Beschäftigung in einem der hessischen Gesundheitsämter möglich.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem zweistufigen Auswahlverfahren, an dem die drei medizinführenden Universitäten beteiligt sind. Dabei geht es vorrangig um die persönliche und fachspezifische Eignung der Bewerberinnen und Bewerber.
Eine Hochschulzugangsberechtigung ist Bewerbungsvoraussetzung.
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber studieren in Frankfurt am Main, Gießen und Marburg. Sie werden begleitend im Rahmen des „Hessischen Weges“ besonders unterstützt und so auf ihr späteres Wirken gezielt vorbereitet.
Nach ihrer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin werden die ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf vertragsgemäß in einer medizinisch unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Landesregion für zehn Jahre ausüben.
Teaser
Sie können sich auf einen Studienplatz im Rahmen der Vorabquoten beim Hochschulzugang für das Studium der Humanmedizin bewerben.
Verfahrensablauf
Bewerben Sie sich elektronisch, fügen Sie alle Nachweise bei und reichen Sie Ihre Bewerbung verbindlich ein.
Die Bewerbung wird formal geprüft und in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens gewertet.
Maximal die doppelte Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern auf die verfügbaren Studienplätze wird zur zweiten Stufe des Auswahlverfahrens eingeladen. Es findet ein standardisiertes und strukturiertes Auswahlgespräch statt, das von einer Auswahlkommission bewertet wird.
Danach wird die Auswahlentscheidung anhand einer Rangliste nach den jeweils erzielten Punkten getroffen.
Abschließend werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber Hochschulstart.de gemeldet. Sie erhalten wenig später von dort ein verbindliches Zulassungsangebot im Rahmen des Zentralen Studienplatz-Vergabeverfahrens.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, Dezernat IV 2 „Studienplatzquote Medizin“.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, Dezernat IV 2 „Studienplatzquote Medizin“.
Voraussetzungen
- Sie müssen über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen
- Sie haben sich zuvor bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de registriert und eine Identifikationsnummer (BID) erhalten
- Sie geben den oder die gewünschten Studienorte an
- Ein tabellarischer Lebenslauf ist mit der Bewerbung einzureichen
- Sie müssen Ihre Identität mit einem Ausweisdokument (Per-sonalausweis oder Reisepass) nachweisen
- Sie verfügen über einen gültigen Prüfungsanspruch im Studiengang Humanmedizin
- Sie sind im Studiengang Humanmedizin nicht an einer ande-ren Hochschule eingeschrieben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes elektronisches Bewerbungsformular
- Hochschulzugangsberechtigung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
- Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS, optional)
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (optional)
- Nachweis über eine oder mehrere Berufstätigkeiten (optional)
- Nachweis über eine praktische Tätigkeit (optional)
- Nachweis über eine ehrenamtliche Tätigkeit (optional)
Rechtsgrundlage
Art. 9 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung vom 21.03.2019
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.
Herausgebende Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration