Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

Teaser

Sie möchten Ihre bestehende Erlaubnis Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser aufgeben? Dann ist hierfür ein Antrag auf Widerruf an die  zuständige Behörde zu richten.

Voraussetzungen

Die mit der Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung wird zukünftig nicht mehr ausgeübt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen (im wesentlichen Begründung) sind abhängig von der zu widerrufenden Erlaubnis zur Abwassereinleitung.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der Erlaubnis“ ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Rechtsbehelf

Das Rechtsbehelfsverfahren wird durch die Bundesländer geregelt.

Anträge / Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

01.06.2021