Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.
Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.
Verfahrensablauf
Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.
- Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen.
- Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
- Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
- Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
- Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
- Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.
Voraussetzungen
Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist
- Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte(psychologische, juristische, sozialpädagogische/sozialarbeiterische, ärztliche oder fachärztliche (Frauenheilkunde und Geburtshilfe)) hinzugezogen werden können
- Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
- Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein, und dass in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle keine Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
- Sie müssen sicherstellen, dass die Beratungen gemäß den Bestimmungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des StGB (§§ 218 bis 219 b) durchgeführt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle
Zunächst formloser Antrag auf Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Weitere Unterlagen/Nachweise/Formulare werden von der zuständigen Anerkennungsbehörde dem Antragsteller mitgeteilt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise innerhalb von 3 Monaten
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Klagemöglichkeit beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts.
- Klageeinreichung ist auch auf elektronischem Weg möglich
Was sollte ich noch wissen?
Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales
- Öffnungszeiten:
-
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof"
::Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
::
- Parken:
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Parkplatz: offenes Parkhaus
Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja