Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen.
Teaser
Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)
Verfahrensablauf
- Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
- Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden
Voraussetzungen
- Gegründeter Verein mit mindestens sieben Mitgliedern
- gewählter Vorstand
- durch Mitgliederversammlung beschlossene Satzung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
- Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
- Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
- beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
- Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstbetriebsgemeinschaft
- Kontaktdaten der Forstbetriebsgemeinschaft
- ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung
Welche Gebühren fallen an?
1,00 – 51,00 Euro
auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
ca. zwei bis vier Wochen
Rechtsgrundlage
Zur Website
§ 18 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
Zur Website
§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG)
Zur Website
§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zur Website
§ 56 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Anträge / Formulare
- Formlose schriftliche Antragstellung
- Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3
Fachlich freigegeben am
01.07.2020