Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Probe-oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung.

Kurzzeitkennzeichen werden zugeteilt, wenn

  • das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
  • eine gültige Hauptuntersuchung (HU) / Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
  • das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind in folgenden Fällen möglich:

  • bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat; ebenso Rückfahrten.
  • zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

Das Kurzzeitkennzeichen wird für höchstens 5 Tage zugeteilt. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt.  Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.

Möchten Sie die Kurzzeitkennzeichen für Fahrten in ein anderes Land nutzen, , klären Sie bitte unmittelbar mit der zuständigen Auslandsvertretung, ob in Ihrem Zielland das deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptiert wird.

Der Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem bzw. der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, sofern das Fahrzeug dieser unterliegt, ist anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • Nachweis des Bedarfs
  • Fahrzeugschein im Original

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt derzeit 12,80 Euro.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der Zulassungsbehörde nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.

Bemerkungen

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

03.07.2018

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde

AnschriftBenzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Keine terminfreien Serviceleistungen dienstags von 12.00-12.45 Uhr und donnerstags 12.45-13.

Rollstuhlgerecht:
Ja

Stadt Neckarsteinach - Zulassungsaußenstelle Neckarsteinach

AnschriftHauptstraße 9
69239 Neckarsteinach

Telefonnummer06229 9200-26

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 bis 11:00 Uhr
Do. 14:30 bis 16:30 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Bahnhof
:
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Haltestelle: Schiff
:
:
Parken:
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Rollstuhlgerecht:
Ja

Formulare

Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde: