Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)

Anzeige von Anlagen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen angewendet werden.

Leistungsbeschreibung

Anlagen, mit denen nichtionisierende Strahlung für kosmetische, oder sonstige nichtmedizinische Anwendungen am Menschen angewendet wird, müssen der Behörde angezeigt werden.

Mit dieser Anzeige können Sie der zuständigen Behörde mitteilen, dass Sie eine Anlage in Betrieb nehmen werden.

Für welche Anlagen diese Verpflichtung besteht, ist durch die Verordnung „NiSV“ geregelt.

Hinweise, ob Ihre Anlage unter die NiSV fällt, können sein:

  • Anwendung zu kosmetischen Zwecken am Menschen;
  • Anwendungen am Menschen, die keinem medizinischen Zweck dienen;
  • Anwendungen am Menschen, die dem „Lifestyle“ zugesprochen werden, z. B. MuskelStimulanz, wie unterstütztes Training mit Hilfe von EMF oder Ähnliches.

In den Begriffsbestimmungen nach § 2 NiSV sind die Leistungsspezifikationen der Anlagen angegeben. Sollten Sie diese nicht kennen oder in den Unterlagen Ihrer Anlage nicht finden, sollten Sie Ihren Händler oder den Hersteller Ihrer Anlage kontaktieren.

Für Fragen zum Anzeigeverfahren steht Ihnen die zuständige Arbeitsschutzbehörde zur Verfügung.

Teaser

Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken müssen Sie vor Inbetriebnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Sie wollen eine oder mehrere Anlagen betreiben, die unter die Bestimmungen der NiSV fallen:

  • Bevor Sie die Anlage betreiben, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen.
  • Sie müssen Angaben zur Anlage (Bezeichnung, Typ, Art der Anlage, ggf. Anwendungszweck) machen.

Die Behörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit, Fristeinhaltung (spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme) und Plausibilität.

An wen muss ich mich wenden?

Für Ihre Anzeige ist das Regierungspräsidium zuständig, in dessen Bereich Sie die Anlage betreiben wollen.

Zuständige Stelle

Für Ihre Anzeige ist das Regierungspräsidium zuständig, in dessen Bereich Sie die Anlage betreiben wollen.

Voraussetzungen

Sie müssen die Anzeige an die Behörde senden, wenn Sie eine Anlage betreiben wollen, die unter die NiSV fällt.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anzeige zwei Wochen vor Inbetriebnahme

Bestandsanlagen (Betrieb vor dem 31.12.2020) bis zum 31.03.2021

Rechtsgrundlage

Anzeigepflichtige Geräte:

§ 2 Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)

Anzeigepflicht:

§ 3 Absatz 3 Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)

Bemerkungen

Die NiSV gilt nicht für

  • Anlagen, die für medizinische Zwecke am Menschen angewendet werden (Untersuchung, Behandlung, Heilung und Forschung)
  • Anlagen die nichtgewerblich eingesetzt werden und nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung in Erscheinung treten (z.B. der Einsatz einer privat beschafften Anlage an einer Person des privaten Umfelds im Rahmen einer Gefälligkeit).
  • Ultraschallgeräte mit niedrigeren Schallintensitäten als 50 Miliwatt pro Quadratzentimeter am Auge oder von weniger als 100 Miliwatt pro Quadratzentimeter am übrigen Körper erzeugen sowie Geräte, die einen mechanischen Index von nicht größer 0,4 oder einen thermischen Index von mehr als 0,7 erzeugen können.
  • Laser, die nicht den Klassen 1C, 2M,3R, 3B oder 4 angehören.
  • Hochfrequenzgeräte, die nicht unter die Bestimmungen nach § 2 NiSV fallen.
  • Niederfrequenzgeräte, die nicht unter die Bestimmungen nach § 2 NiSV fallen.
  • Gleichstromgeräte, die nicht unter die Bestimmungen nach §2 NiSV fallen.

Magnetfeldgeräte und Magnetresonanztomographen, die nicht unter die Bestimmungen nach § 2 NiSV fallen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

11.12.2020

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Darmstadt

AnschriftWilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefonnummer+49 6151 12-4001

Faxnummer+49 611 3276-48655


Zur Website Weiter zur Homepage
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja