Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Europawahl Durchführung

Leistungsbeschreibung

Sie geben Ihre Stimme auf einem amtlichen Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel und falten ihn so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Danach treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes. Sie überreichen auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder weisen sich aus. Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

Teaser

Wie die Stimmabgabe im Wahlraum bei einer Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

Verfahrensablauf

Die Stimmabgabe bei der Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

  • Die Wählerin oder Wähler betritt den Wahlraum.  Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt den Stimmzettel aus.
  • Die Wählerin oder Wähler kennzeichnet und faltet den Stimmzettel in der Wahlkabine.
  • Die Wählerin beziehungsweise der Wähler tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch.
  • Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments).
  • Die Wählerin oder der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Voraussetzungen

Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wahlbenachrichtigung
  • Ausweisdokument

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

Bearbeitungsdauer

entfällt

Rechtsbehelf

entfällt

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Was sollte ich noch wissen?

Die Wahlkabine darf nur einzeln betreten werden, außer wenn eine Hilfsperson zur Stimmabgabe benötigt wird. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist nicht gestattet.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

28.11.2022