Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: 12,00 EUR
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
Gebühr: 6,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Zur Website
§§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
Zur Website
§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)
Zur Website
§ 37 Personenstandsgesetz (PStG)
Anträge / Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Zur Website
Onlineantrag Sterbeurkunde
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Fachlich freigegeben am
07.10.2020