Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Kfz
Leistungsbeschreibung
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz" im Hessen-Finder.
Zuständige Stellen
Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde
AnschriftBenzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
- Öffnungszeiten:
-
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 UhrKeine terminfreien Serviceleistungen dienstags von 12.00-12.45 Uhr und donnerstags 12.45-13.
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Stadt Neckarsteinach - Zulassungsaußenstelle Neckarsteinach
AnschriftHauptstraße
9
69239 Neckarsteinach
Telefonnummer06229 9200-26
- Öffnungszeiten:
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Mo. - Fr. 08:30 bis 11:00 Uhr
Do. 14:30 bis 16:30 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Bahnhof
::Haltestelle: Schiff
::
- Parken:
-
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Bürgerhaus
Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Nein
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Formulare
Formulare für Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde:
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Kfz-Zulassungsantrag, Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat
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Kfz-Betriebserlaubnis-Antrag
Link zum Formular -
Kfz: Minderjährige als Fahrzeughalter - Einverständniserklärung Eltern
Link zum Formular -
Kfz-Betriebserlaubnis - Info-Flyer
Link zum Formular