Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.
Teaser
Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Voraussetzungen
- Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Studium im Inland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Studium im Ausland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fachlich freigegeben am
22.06.2023
Zuständige Stellen
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postfach 120142
64238 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
AnschriftHeinrich-Hertz-Str.
5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer+49 611 3259-1000
Faxnummer+49 611 32759-1999
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