Einstellung in den hessischen Schuldienst
Leistungsbeschreibung
Einstellung in den hessischen Schuldienst als ausgebildete Lehrkraft
Hessen sucht engagierte Lehrkräfte, die ihre Schule aktiv mitgestalten und Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg unterstützen. Ausgebildete Lehrkräfte können sich über
- das landesweite Ranglistenverfahren und über
- schulbezogene Stellenausschreibungen
um unbefristete Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben. In beiden Fällen erfolgt die Einstellung in der Regel im Beamtenverhältnis mit ganzer Stelle.
Einstellungstermin ist grundsätzlich drei Tage vor Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr und am 1. Februar. Im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel können bei Fachbedarf Einstellungen außerdem jederzeit erfolgen.
Schulbezogene Stellenausschreibungen werden ganzjährig, schwerpunktmäßig im späten Frühjahr und im Spätherbst, über die Stellendatenbank des hessischen Kultusressorts veröffentlicht
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zweite Staatsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss in einem anderen Bundesland abgelegt haben oder einen internationalen Lehramtsabschluss erworben haben, benötigen eine Lehramtsanerkennung. Ebenso müssen Fachlehrerinnen und Fachlehrer eine Lehrbefähigung aus einem anderen Bundesland anerkennen lassen.
Einstellung von Sozialpädagogen und Erziehern
Für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher, jeweils mit staatlicher Anerkennung, bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Einsatzmöglichkeiten im Unterricht. Stellen werden über ein Ranglistenverfahren und über schulbezogenen Stellenausschreibungen vergeben. Darüber hinaus stehen im hessischen Schuldienst in geringem Umfang Stellen für die Ableistung eines Anerkennungspraktikums der Sozialpädagogik zur Verfügung.
Einstellung als Fachlehrkraft für arbeitstechnische Fächer
Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer werden über schulbezogene Stellenausschreibungen in den hessischen Schuldienst eingestellt und im fachpraktischen Unterricht eingesetzt.
Befristete Vertretungsverträge
Fällt an einer Schule eine Lehrkraft vorübergehend etwa durch Krankheit oder durch Elternzeit aus, können befristete Vertretungsverträge vergeben werden. Für solche Einsätze werden bevorzugt ausgebildete Lehrkräfte mit Lehramt gesucht. Nachrangig können auch Lehrkräfte in Ausbildung oder andere fachlich und pädagogisch geeignete Personen eingesetzt werden.
Mit der Übernahme befristeter Tätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen Bonuspunkte gesammelt werden, die die Chancen auf eine unbefristete Einstellung erhöhen.
An wen muss ich mich wenden?
Für das landesweites Ranglistenverfahren und für die Anerkennung außerhessischer Lehramtsabschlüsse:
- Staatliches Schulamt Darmstadt
Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM)
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
E-Mail: poststelle.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de
Internet: www.schulamt-darmstadt.hessen.de
Für schulbezogene Stellenausschreibungen:
- Stellendatenbank
- Ausschreibende Staatliche Schulämter (siehe Ausschreibungstext)
Für befristete Vertretungsverträge:
- Staatliche Schulämter
- Schulen vor Ort
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Kultusministerium
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
- Öffnungszeiten:
-
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.