Hessische Qualifizierungsoffensive - Bildungscoaches und Nachqualifizierungsberatungsstellen
Leistungsbeschreibung
Mit seiner Nachqualifizierungsoffensive wird das Land Hessen (HMWEVL) als bisher einziges Bundesland in Kooperation mit den zuständigen Stellen (Kammern) und der Anerkennungsberatung eine landesweite Beratungs- und Begleitstruktur für Beschäftigte (über 27 Jahre) ohne verwertbaren Berufsabschluss aufbauen.
Ziel ist die Hinführung zum Berufsabschluss.
Verfahrensablauf
28 Bildungscoaches sollen über Hessen verteilt Betriebe und Beschäftigte in Kooperation mit den Kammern und der Anerkennungsberatung über geeignete Qualifizierungswege hin zum Berufsabschluss beraten und begleiten. Bildungscoaches beraten und stellen den Qualifizierungsstand fest.
Die Kammern bestimmen daraufhin die zu schließenden Qualifizierungslücken. Nachqualifizierungsberatungsstellen bauen Expertenwissen über das Nachqualifizierungsangebot auf, beraten Beschäftigte und unterstützen die Bildungscoaches beim Vorschlag geeigneter Qualifizierungswege, um zu einem Berufsabschuss zu gelangen.
Beabsichtigt ist auch eine enge räumliche Kooperation der Nachqualifizierungsberatungsstellen mit den Anerkennungsberatungsstellen des Bundesprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ), den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern, damit Kompetenzen gebündelt und auch Beschäftigte mit ausländischen Berufsabschlüssen aus einer Hand beraten werden können.
Die Bildungscoaches und Nachqualifizierungsstellen übernehmen Beratungen für den Qualifizierungsscheck.
An wen muss ich mich wenden?
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
ESF-Consult Hessen
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
Voraussetzungen
Antragsberechtigte sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund),
- juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal www.esf-hessen.de. Die erforderlichen Unterlagen sind dort eingestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zur Antragstellung wird mit Projektaufrufen aufgefordert. Die Projektaufrufe werden mit Antragsfristen im Hessischen Staatsanzeiger und unter www.esf-hessen.de veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zur Hessischen Qualifizierungsoffensive in der gültigen Fassung -
veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Ausgabe Nr. 23/2016 vom 06.06.2016, Seite 578),
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
14.10.2016