Tiermedizinische/r Fachangestellte/r; Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beantragen
Leistungsbeschreibung
Tiermedizinische Fachangestellte assistieren Tierärzten und Tierärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung und Betreuung von Tieren und bei der Beratung der Tierhalter/innen. Außerdem führen sie organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch.
Der Beruf Tiermedizinische/r Fachangestellte/r ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung findet im dualen System der Berufsausbildung an den beiden Lernorten Betrieb (tierärztliche Praxis oder Klinik)und Berufsschule statt und dauert im Regelfall 3 Jahre.
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor dem Ausbildungsbeginn den Abschluss eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrages vor. Dieser muss unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss) ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden, das von der Landestierärztekammer Hessen geführt wird.
An wen muss ich mich wenden?
An die Landestierärztekammer Hessen
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Der Berufsausbildungsvertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
- Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbildenden sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden liegen vor.
Auszubildende unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung zur Einsicht vorlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Der von beiden Vertragsparteien (bei Minderjährigen einschließlich gesetzliche Vertretung) unterschriebene Berufsausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung. 2 Exemplare davon werden nach der Registrierung zurückgesandt (je 1 für den Ausbilder und die Auszubildenden).
- bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse), formloser Antrag mit Unterschrift des Auszubildenden und des Ausbilders
- bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
- Angaben zur Ausbildungspraxis gem. Merkblatt der Landestierärztekammer Hessen
Welche Gebühren fallen an?
Die vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlenden Gebühren richten sich nach der Kostensatzung der Landestierärztekammer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Tierliebe allein reicht nicht aus, der Beruf erfordert darüber hinaus gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und oft auch starke psychische Belastbarkeit.
Zuständige Stellen
Landestierärztekammer Hessen
- Öffnungszeiten:
-
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Bahnhof Niedernhausen
: Linien Ffm. - Limburg und Wsb. - Niedernhausen: Endhaltepunkt der S-Bahnlinie 2
- Parken:
-
Parkplatz: Parkplätze in der Bahnhofstraße vorhanden
Anzahl: 4 Gebühren: Nein
- Bemerkung:
- Der Landestierärztekammer Hessen gehören alle Tierärzte an, die in Hessen ihren Beruf ausüben. Die LTK Hessen nimmt in Selbstverwaltung die beruflichen Belange ihrer Kammerangehörigen gegenüber Staat und Gesellschaft wahr, und zwar auf allen Gebieten tierärztlicher Berufsausübung (Kliniken, freie Praxis, Beamte und Angestellte oder in anderen Tätigkeitsbereichen). Die Aufgaben der Landestierärztekammer (z. B. Berufsaufsicht, Weiter- und Fortbildung, Fachtierarztprüfungen, Qualitätssicherung) sind im Hessischen Heilberufsgesetz geregelt. Darüber hinaus ist die Landestierärztekammer Hessen zuständige Stelle für die Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten. Sie regelt und überwacht die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und bietet Ausbildungsberatungen an.
- Aufzug vorhanden:
- Nein
- Rollstuhlgerecht:
- Nein