Tiermedizinische Fachangestellte / Tiermedizinischer Fachangestellter - Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beantragen
Leistungsbeschreibung
Tiermedizinische Fachangestellte assistieren Tierärzten und Tierärztinnen bei der Untersuchung, Behandlung und Betreuung von Tieren und bei der Beratung der Tierhalter/innen. Außerdem führen sie organisatorische und Verwaltungsarbeiten durch.
Der Beruf Tiermedizinischer Fachangestellter / Tiermedizinische Fachangestellte ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung findet im dualen System der Berufsausbildung an den beiden Lernorten Betrieb (tierärztliche Praxis oder Klinik) und Berufsschule statt und dauert im Regelfall 3 Jahre.
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor dem Ausbildungsbeginn den Abschluss eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrages vor. Dieser muss unverzüglich (spätestens 1 Woche nach Abschluss) ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden, das von der Landestierärztekammer Hessen geführt wird.
Teaser
Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen.
Verfahrensablauf
Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Eintragung / Löschung / Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Landestierärztekammer Hessen.
Zuständige Stelle
Landestierärztekammer Hessen
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Der Berufsausbildungsvertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
- Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbildenden sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden liegen vor.
Auszubildende unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheini-gung über die Erstuntersuchung zur Einsicht vorlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Der von beiden Vertragsparteien (bei Minderjährigen einschließlich gesetzliche Vertretung) unterschriebene Berufsausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung.
- 2 Exemplare davon werden nach der Registrierung zurückgesandt (je 1 für den Ausbilder und die Auszubildenden).
- bei verkürzter Ausbildungsdauer: Kopien der entsprechenden Unterlagen (z.B. Schulzeugnisse), formloser Antrag mit Unterschrift des Auszubildenden und des Ausbilders
- bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind: Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung
- Angaben zur Ausbildungspraxis gem. Merkblatt der Landestierärztekammer Hessen
Welche Gebühren fallen an?
Die vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlenden Gebühren richten sich nach der Kostensatzung der Landestierärztekammer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss zu stellen.
Rechtsgrundlage
- Aktuelle Tarifvereinbarungen
- Tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Tierliebe allein reicht nicht aus, der Beruf erfordert darüber hinaus gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und oft auch starke psychische Belastbarkeit.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Landestierärztekammer Hessen
- Öffnungszeiten:
-
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Bahnhof Niedernhausen
: Linien Ffm. - Limburg und Wsb. - Niedernhausen: Endhaltepunkt der S-Bahnlinie 2
- Parken:
-
Parkplatz: Parkplätze in der Bahnhofstraße vorhanden
Anzahl: 4 Gebühren: Nein
- Bemerkung:
- Der Landestierärztekammer Hessen gehören alle Tierärzte an, die in Hessen ihren Beruf ausüben. Die LTK Hessen nimmt in Selbstverwaltung die beruflichen Belange ihrer Kammerangehörigen gegenüber Staat und Gesellschaft wahr, und zwar auf allen Gebieten tierärztlicher Berufsausübung (Kliniken, freie Praxis, Beamte und Angestellte oder in anderen Tätigkeitsbereichen). Die Aufgaben der Landestierärztekammer (z. B. Berufsaufsicht, Weiter- und Fortbildung, Fachtierarztprüfungen, Qualitätssicherung) sind im Hessischen Heilberufsgesetz geregelt. Darüber hinaus ist die Landestierärztekammer Hessen zuständige Stelle für die Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten. Sie regelt und überwacht die Berufsausbildung, führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und bietet Ausbildungsberatungen an.
- Aufzug vorhanden:
- Nein
- Rollstuhlgerecht:
- Nein