Förderkredit "Umwelt und Verbraucherschutz" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Leistungsbeschreibung
Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.
Die Rentenbank fördert mit diesem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in der Agrar-, Ernährungs-, und Forstwirtschaft, die insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors beitragen. Daneben soll eine transparente und verbrauchernahe Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln gefördert werden.Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfügung.
Fördergegenstände
Senkung des Energieverbrauchs
Kälte- und Wärmetechnik, Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung, Beleuchtung, Gebäudedämmung
Minderung von Emissionen
Abwasseraufbereitungsanlagen, Filtertechniken in der Ernährungswirtschaft
Verbesserung des Verbraucherschutzes
regionale Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Verarbeitung ausschließlich ökologisch erzeugter Rohstoffe, Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität in der Ernährungswirtschaft
Von der Förderung ausgenommen sind:
- die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen,
- der Erwerb von Betriebsmitteln,
- Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- sowie Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur.
Konditionen
Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen
Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 100 Prozent
Laufzeit: 4 - 30 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung: bis max. 10 Jahre
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter
- Konditionen im Überblick
- Darlehensrechner
- • Umwelt und Verbraucherschutz – Informationen zum Förderdarlehen
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Verfahrensablauf
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
An wen muss ich mich wenden?
- für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
- für die Beratung:
- Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
- die Rentenbank
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- forstwirtschaftliche Unternehmen
Fördervoraussetzungen
Die geplanten Investitionen dienen
- der Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
- einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.
Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs müssen Bestandteil eines Konzeptes zur Energieeinsparung sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.
Welche Gebühren fallen an?
Kreditzinsen.
Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000,00 Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250,00 Euro begrenzt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Landwirtschaftliche Rentenbank