Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen.
Teaser
Sie möchten als Arzt, Zahnarzt oder als zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Person erlaubnisfrei Arzneimittel (z.B. Infusionslösungen) herstellen? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch,
- die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Zuständige Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Welche Unterlagen werden benötigt?
Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 25,00 EUR - 250,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlage
Zur Website
§ 67 Absatz 1 und 2 Arzneimittelgesetz (AMG)
Zur Website
§ 13 Absatz 2b Arzneimittelgesetz (AMG)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
15.12.2022
Zuständige Stellen
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Postfach 120142
64238 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
AnschriftHeinrich-Hertz-Str.
5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer+49 611 3259-1000
Faxnummer+49 611 32759-1999
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