Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Strahlenschutz in Hessen

Leistungsbeschreibung

Ziel des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen. Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlung anwenden will, muss deshalb eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen und benötigt dafür i.d.R. eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung. 

Dies gilt gleichermaßen für Firmen oder Personen, wenn sie in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden wollen, wo mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung gearbeitet wird (Personen benötigen einen Strahlenpass). 

Am 01.01.2022 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Zuständigkeit als oberste Landesbehörde für den Bereich „Röntgen“ des Strahlenschutzrechts übernommen.

 

Teaser

Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlen anwenden will, muss deshalb eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen und benötigt dafür i.d.R. eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf hängt von dem jeweiligen Anliegen ab und kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidien, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - je nach Anliegen (kann der Auflistung entnommen werden)

Voraussetzungen

Die zu erfüllenden Voraussetzungen hängen von dem jeweiligen Anliegen ab und kann bei der zuständigen Stelle erfragt oder in den rechtlichen Regelwerken nachgeschlagen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist von Ihrem Anliegen abhängig, welche Unterlagen benötigt werden. Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik "Antragsformulare", bei dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium oder dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter den hinterlegten Kontaktdaten.

Für bestimmte Sachverhalte stehen Antragsmuster auf unserer Internetseite zur Verfügung.
 

Welche Gebühren fallen an?

Für strahlenschutzrechtliche Genehmigungen werden landeseinheitliche Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung (VwKostO-MUKLV) erhoben, die von der Art und vom Umfang der geplanten Tätigkeit abhängen. Zusätzlich können Kosten für die Teilnahme an Fachkundekursen, die Beschaffung notwendiger Messgeräte oder die Entsorgung radioaktiver Abfälle anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Im Allgemeinen sind keine besonderen Fristen durch Vorgabe der Landesbehörden einzuhalten, jedoch können Fristen für unterschiedliche Sachverhalte durch das Strahlenschutzrecht vorgegeben sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist verfahrensabhängig.

Rechtsbehelf

Widerspruch kann nach Erteilung des Bescheids bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Bescheid.

Anträge / Formulare

Für bestimmte Sachverhalte stehen Antragsmuster auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Zu dem Thema Endlagerung erhalten Sie Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik "Umwelt - Kernenergie und Strahlenschutz - Endlagerung". 

Unter der Rubrik "Umwelt - Kernenergie und Strahlenschutz - Radon" der Internetseite des Hessisches Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie nähere Informationen zu dem Thema Radon.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

08.11.2023

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 43.1 - Strahlenschutz, Immissionsschutz (Oberflächenbehandlung, Läger)

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
AnschriftWilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Telefonnummer+49 6151 12-6849

Faxnummer+49 6151 12-3700

Öffnungszeiten:

Mo: - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht

AnschriftGutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main

Telefonnummer+49 69 2714-5992

Faxnummer+49 69 2714-5950


Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
: diverse Linien
: diverse Linien
: diverse Linien
: diverse Linien

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 44.2 - Gentechnik und Strahlenschutz

AnschriftMarburger Straße 91
35396 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

Telefonnummer+49 641 303-0

Faxnummer+49 641 303-2197


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Dienstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja