Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Neckarsteinach

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Förderung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Förderprogramm Digitale Dorflinde dient dazu, einen Zuschuss für die Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen zu erhalten. 
Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Aus den genannten Gründen fördert das Land Hessen WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes zur Steigerung der flächendeckenden Versorgung mit WLAN-Hotspots.
 

Teaser

Ziel der Förderung ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Standort Wiesbaden) stellen.
  • Anschließend wird der Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank geprüft. 
  • Sofern alle Fördervoraussetzungen entsprechend erfüllt sind, erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank eine Förderzusage. 
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Zuständige Stelle

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Voraussetzungen

  • Sie dürfen mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen haben.
  • Am betreffenden Standort der Förderung darf noch keine flächendeckende kostenfreie WLAN-Versorgung bestehen.
  • Die zweckentsprechende Nutzung muss ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des WLAN-Hotspots über einen Zeitraum von 36 Monaten gewährleistet sein. Mindestens für diese Dauer soll der erstmalig ausgestattete WLAN-Hotspot betrieben werden.
  • Für WLAN-Standorte, die bereits eine Förderung für die erstmalige Einrichtung eines WLAN-Hotspots im Rahmen dieser Richtlinie erhalten haben, ist eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie auch nach Ablauf der Zweckbindungsfrist ausgeschlossen.
  • Antragsteller dürfen nur Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften sein. Weiter sind antragsberechtigt privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden. Sie müssen die Voraussetzungen der „Einrichtung des öffentlichen Rechts“ nach der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG erfüllen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Umsetzungsangebot(e) durch Rahmenvertragspartner oder eines eigen beauftragten Partners
     

Welche Gebühren fallen an?

Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es liegen keine Fristen vor.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen.

Rechtsbehelf

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann dieser, innerhalb einer Frist von vier Wochen vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht, angefochten werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Fachlich freigegeben durch

Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung

Fachlich freigegeben am

08.11.2022

Zuständige Stellen

Hessische Staatskanzlei

AnschriftGeorg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefonnummer+49 611 32-0

Telefonnummer+49 800 555-4666

Faxnummer+49 611 32-113708




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Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
:
:
Parken:
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl: 20 Gebühren: Ja
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl: 521 Gebühren: Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

AnschriftKaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.


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