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Fördermittel für die Produktion eines Spielfilms oder Dokumentarfilms beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Produzentin oder Produzent eines Spielfilms oder Dokumentarfilms können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um den Film herzustellen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Gefördert werden kann

  • die Herstellung eines programmfüllenden Spielfilms oder Dokumentarfilms (mindestens 79 Minuten).

Es werden Zuschüsse von bis zu EUR 500.000 vergeben, in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 1.000.000. Gefördert werden in der Regel nur Spielfilme und Dokumentarfilme, deren Herstellungskosten bis zu EUR 5 Millionen betragen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Filme mit höheren Herstellungskosten gefördert werden.

Ihr Film muss unter anderem eine „erhebliche deutsche kulturelle Prägung“ im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie aufweisen. Dabei zählt unter anderem die Originalsprache des Films, der Firmensitz des Produzenten, die Finanzierung und die Auswertung in Kinos in Deutschland.

Teaser

Wenn Sie einen künstlerisch herausragenden programmfüllenden Spielfilm oder Dokumentarfilm produzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Verfahrensablauf

Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail stellen:

  • Laden Sie den „Antrag auf Produktionsförderung für ein programmfüllendes Filmvorhaben“ von der Internetseite der BKM herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen. Bitte nutzen Sie dafür nur gelochte oder geheftete Dokumente ohne Einband. Legen Sie das Drehbuch separat bei.
  • Schicken Sie das Antragsformular und die Anlagen per Post an das Bundesarchiv.
  • Schicken Sie das Antragsformular und die Anlagen Unterlagen zusätzlich als eine einzige PDF-Datei an die BKM (spielfilm@bkm.bund.de beziehungsweise dokumentarfilm@bkm.bund.de).
  • Die unabhängige „Jury Spielfilm“ beziehungsweise die „Jury Dokumentarfilm“ prüft Ihre Einreichung und empfiehlt der BKM eine Entscheidung. Die Jurys tagen dreimal im Jahr.
  • Die BKM entscheidet über Ihren Förderantrag.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid der BKM, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde:

  • Die Abwicklung der Förderung obliegt der Filmförderungsanstalt (FFA) in eigener Zuständigkeit. Näheres wird mit der Unterrichtung über die Förderung (Vorbescheid der BKM) mitgeteilt.
  • Sie dürfen mit der Produktion des Filmvorhabens nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides der FFA beginnen. Für die Erteilung des Zuwendungsbescheides ist es unter Anderem notwendig, die Finanzierung des Filmvorhabens zu schließen.
  • Produzieren Sie nun den Film.
  • Nach Fertigstellung des Films ist die Abgabe eines Verwendungsnachweises erforderlich, unter anderem mit einer Schlusskostenabrechnung.
  • Nach Fertigstellung müssen Sie der BKM zwei Beleg-DVDs schicken und sie über Kinostart, Festivalteilnahmen, Preise und Nominierungen und andere Details informieren.
  • Nach der Verfilmung müssen Sie dem Bundesarchiv in der Regel eine Kopie des Films zur Verfügung stellen und den Film nach dem Bundesarchivgesetz registrieren.

Voraussetzungen

Ihr Filmvorhaben als Produzentin oder Produzent kann gefördert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um einen programmfüllenden Spielfilm oder Dokumentarfilm von mindestens 79 Minuten, der für die öffentliche Auswertung in Kinos bestimmt ist.

  • „erhebliche deutsche kulturelle Prägung“ im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie:

    • Originalsprache Deutsch oder

    • Regisseur oder Regisseurin mit deutscher Staatsangehörigkeit oder ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union, eines anderen Vertragstaates des Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz.

    • Die finanzielle Beteiligung des Herstellers beziehungsweise mehrerer Hersteller jeweils mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland ist

      • a) mindestens so groß wie die größte finanzielle Beteiligung eines an der Herstellung beteiligten ausländischen Herstellers oder
      • b) bei gemeinsamer Beteiligung mehrerer ausländischer Hersteller mit Sitz in demselben Land mindestens so groß wie die größte summierte Beteiligung ausländischer Hersteller mit Sitz in demselben Land.
    • Der federführende Produzent oder die federführende Produzentin hat seinen/ihren Wohnsitz in Deutschland oder ist Bürger eines Landes des Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz.

  • Die Herstellungskosten Ihres Films betragen maximal EUR 5 Millionen. Nur in begründeten Ausnahmen können Filme mit höheren Herstellungskosten berücksichtigt werden.

  • Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der veranschlagten, anerkannten Herstellungskosten betragen.

  • Sie beteiligen sich mit einem angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung des Films (mindestens 5 Prozent).

  • Sie haben mit den Dreh- oder Animationsarbeiten noch nicht begonnen.

  • Sie werden eine Endfassung des Films in deutscher Sprache herstellen. Bei Dokumentar- und Kurzfilmen genügen deutsche Untertitel für die Kinovorführung.

  • Sie werden eine Version mit deutschen Untertiteln für Menschen mit Hörbehinderungen und mit deutscher Audiodeskription für Menschen mit Sehbehinderungen herstellen.

  • Sie werden die Sperrfristen nach der Erstauswertung im Kino nach dem Filmförderungsgesetz einhalten.

In begründeten Ausnahmefällen kann von einzelnen Voraussetzungen abgewichen werden.

Projekte, die mit Mitteln von Hochschulen finanziert werden sollen, können nicht gefördert werden, etwa Übungs- und Abschlussfilme.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kurzbeschreibung, maximal eine DIN-A4-Seite,

  • Drehbuch in deutscher Sprache,

    • bei Animationsfilmen: gegebenenfalls Storyboard,
    • bei Dokumentarfilmen: Treatment,
  • Nachweise der geschlossenen Rechtekette,

  • Firmenprofil mit Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma,

  • Filmografie der Regie mit

    • Angaben zur Staatsangehörigkeit,
    • Angaben zu bisherigen Filmen,
    • gegebenenfalls Sichtungs-Links Referenzfilme,
  • Stabliste mit Wohnsitzangabe, falls vorhanden inklusive Absichtserklärungen.

  • Besetzungsliste, falls vorhanden inklusive Absichtserklärungen wichtiger Darstellerinnen oder Darsteller,

  • Finanzierungsplan inklusive

    • Angaben zum Status der Finanzierungsbausteine,
    • Angaben zu Sitzungsterminen der Förderungen und
    • Angaben zur Berechnung des Eigenanteils.
  • Vorkalkulation der Herstellungskosten,

  • Auswertungskonzept und gegebenenfalls Verleihzusage,

  • bei erneuter Einreichung: Erläuterungen, welche Änderungen Sie am Projekt vorgenommen haben.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die aktuellen Einreichtermine können Sie der Website der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang.

Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Dreh- oder Animationsarbeiten stellen und dürfen hiermit in der Regel auch erst ab dem Zuwendungsbescheid beginnen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Förderentscheidung beträgt etwa 8 bis 10 Wochen.

Anträge / Formulare

Formulare: ja

Online-Verfahren: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Ihr Projekt in einer früheren Runde nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen. Sie müssen es dann in wesentlichen Punkten weiterentwickelt haben und detailliert darlegen, was Sie verändert haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Fachlich freigegeben am

08.06.2020