Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Die Stadt Neckarsteinach ist rechtzeitig über Veränderungen oder über die Aufgabe der Tätigkeit zu unterrichten. Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.
Wenn Sie eine Auskunft aus der Gewerbemeldedatei möchten, benötigen wir von Ihnen
Sollten Sie die Anfrage per Post an uns schicken, legen Sie Ihrer Anfrage bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 Euro bei.
In der Gewerbemeldedatei sind alle Gewerbemeldungen im Stadtgebiet Neckarsteinach gesammelt.
Ihre Anfrage richten Sie bitte schriftlich an:
Magistrat der Stadt Neckarsteinach
Gewerbeamt
Hauptstraße 7
69239 Neckarsteinach
Auch bei persönlicher Vorsprache muss eine schriftliche Begründung vorgelegt werden.
Pro Auskunft aus der Gewerbemeldedatei | 13 Euro |
Bei Verlust der Gewerbemeldung kann Ihnen jederzeit eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Dazu ist eine Vorsprache und die Vorlage Ihres Personalausweises erforderlich.
Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, ihren Personalausweis oder Pass und den Personalausweis oder Pass der vertretenen Person mitbringen.
Ausstellung einer Zweitschrift | 5 Euro |
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bar zu entrichten ist.