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Alle wichtigen Information finden Sie auf der Homepage des » ZAKB
In Neckarsteinach wird der Müll über den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) entsorgen. Auf den nachfolgenden Seiten können Sie erfahren welcher Müll wie entsorgt werden kann und was in welche Tonne gehört.
Generell gilt, dass nur gebrauchte Verpackungen aus Metall, Kunststoff, Verbundstoffen und Naturmaterialien in den Gelben Sack gehören. Das sind die so genannten Leichtverpackungen. Die Verpackungen sollten restentleert sein, müssen aber nicht gespült sein. Bitte keine Spritzen und Kanülen über den Gelben Sack entsorgen, da sich unsere Mitarbeiter beim Aufnehmen der Säcke verletzen können.
Nutzen Sie die Trennanleitungen in verschienden Sprachen auf der Seite des ZAKB.
Abfälle stellen eine wichtige Ressource in der heutige Zeit dar, weshalb es wichtig ist richtig zu trennen. Denn alle Abfälle die im Restabfall landen werden in die Verbrennung gegeben und können somit nicht nachhaltig genutzt werden. Folgend finden Sie eine Liste mit Gegenständen die über den Restabfallbehälter entsorgt werden sollten. Da sich auch die Höhe der Mindestgebühr nach der Größe des Restabfallbehälters richtet, können Sie durch eine saubere Trennung Geld sparen.
Der ZAKB stellt Ihnen Restabfallbehälter in den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter zur Verfügung.
Über den Bioabfallbehälter können Sie Ihre Küchen- und Gartenabfälle entsorgen. Die Abfuhr des Bioabfallbehälters erfolgt in den Wintermonaten im 2-wöchentlichen Turnus und in den Sommermonaten, zur Vermeidung von Geruchsbildung oder Maden, wöchentlich. Über die Mindestgebühr sind bereits 18 der 36 möglichen Leerungen abgedeckt.
Um das energetische Potenzial in den Bioabfällen zu nutzen, werden die Abfälle aus der Biosammlung in unserer Biogasanlage verwertet, d.h. aus Bioabfall wird Biogas erzeugt. Genauere Informationen zu unserer Biogasanlage erhalten Sie hier.
Sie brauchen keine Bioabfallbehälter?
Für Haushalte, die selbst kompostieren, bieten wir eine Befreiung vom Bioabfallbehälter an. Bei der Erfüllung der notwendigen Kriterien erhalten Sie von uns einen Nachlass auf die Mindestgebühr von 25,00 € im Jahr.
Den Antrag auf Befreiung von der Aufstellung und Nutzung eines Bioabfallbehälters finden Sie hier.
Ergänzend zur Grünsperrmüllsammlung gibt es auch die Möglichkeit einer Blitzabfuhr. Hierbei wird der Grünschnitt innerhalb kürzester Zeit abgeholt, es gibt keine Mengenbegrenzung, die Abrechnung erfolgt nach Gewicht (wird direkt vor Ort im Fahrzeug verwogen). Das Angebot gilt für alle Bürger im Kreis Bergstraße.
Typischer Grünsperrmüll sind sperrige Gartenabfälle, die auf Grund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in den Bioabfallbehälter passen. Mitgenommen werden Äste, dünne Stämme und Strauchwerk mit den Abmessungen:
max. Länge 1,5 m,
max. Dicke 10 cm Durchmesser,
max. Gewicht 50 kg pro Stück
Außerdem muss der Grünschnitt gebündelt sein. Wichtig ist hierbei, dass ausschließlich verrottbare Kordel verwendet wird. Mit Plastikschnüren gebündeltes Material wird nicht mitgenommen. Wurzeln, die die o.g. maximalen Werte einhalten, werden ebenfalls mitgenommen.
Das Material muss ebenerdig liegen und sollte ohne Aufwand aufgenommen werden können. Die sperrigen Abfälle sind dabei am Abholtag bis spätestens 6.00 Uhr an dem zur Grundstücksgrenze gelegenen Rand des Gehweges bereitzustellen. Die Bereitstellung darf frühestens am Vortag ab 19.00 Uhr erfolgen.
Sollte die Abholung in dieser Form nicht möglich sein, müssen wir für den entstehenden Zeitaufwand zusätzliche Personalkosten in Höhe von 35 € pro MA/h berechnen.
Kosten (Stand 05.2015):
Nähere Information erhalten Sie im » Flyer
Zur Trennung Ihrer Abfälle steht Ihnen wie oben erwähnt, ein Papierbehälter zur Verfügung. Die Abfuhr der Papierbehälter erfolgt im 4-wöchentlichen Turnus und alle Leerungen sind bereits über die Mindestgebühr abgedeckt. Das eingesammelte Material wird weitergegeben, denn es wird später einmal zur Herstellung von Recyclingpapier verwendet.
Im Bauhof können an den festegelgten Annahmentagen Elektrokleingeräte abgegeben werden.
Die Annahme am Bauhof in der Partikulierstraße 17 kann an jedem 1. Samstag im ungeraden Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr erfolgen.
Es können nur Haushaltskleingeräte, elektrische Werkzeuge, Spielzeug-, Sport- und Freizeitgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik und der Informations- und Telekommunikationselektronik (keine TV-Geräte und keine Monitore) angeliefert werden.
1. Haushaltskleingeräte
Staubsauger, Teppichkehrmaschinen, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen, elektrische Dosenöffner und Messer, Haarschneidegeräte, -trockner, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte, Waagen, Uhren
2. Elektrische und elektronische Werkzeuge
Bohrmaschinen, Geräte zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen, Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge, Schweiß- und Lötwerkzeuge, Rasenmäher und sonstige Gartengeräte
3. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen, Videospielkonsolen, Videospiele, Fahrrad-, Tauch-, Lauf- und Rudercomputer
4. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor, sonstige Überwachungs- und Kontrollgeräte (z.B. Bedienpult)
5. Lampen, Leuchten, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren
nicht aber: Glühbirnen
6. Geräte der Unterhaltungselektronik
Radiogeräte, Videokameras, Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audioverstärker,
7. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
Notebooks, elektronische Notizbücher, Drucker, Tischkopierer, elektrische Schreibmaschinen, Tischrechner, Faxgeräte, Telexgeräte, Telefone, Anrufbeantworter, Minicomputer, Laptops, Flachbildschirm, Tastatur, Maus
nicht aber: Röhrenfernseher oder Röhrenmonitore
8. Haushaltsübliche Batterien
nicht aber: KfZ-Batterien
Elektrogroßgeräte wie Monitore, Fernseher und Kühlgeräte werden gegen eine Gebühr von 8 €/Gerät direkt am Grundstück abgeholt.
Die Anmeldung erfolgt unter 06256/681888. Die hirzu erforderlichen Gebührenmarken sind im Bürgerbüro der Stadt Neckarsteinach erhältlich.
Ihren Sperrmüll holen wir nach Anmeldung an vorher festgelegten Terminen ab. Sie können bei der Beauftragung aus den nächsten zur Verfügung stehenden Terminen auswählen. Die Anmeldung kann sowohl durch den Eigentümer des Grundstückes als auch durch den Mieter erfolgen.
Eine Anmeldung kann entweder telefonisch 06256 851-888 oder über unseren Online-Service erfolgen.
Die Abholung des Sperrmülls wird pro Auftrag mit 10,00 € (für registrierte Onlinekunden mit 5,00€) berechnet. Die Abrechnung der Sperrmüllgebühr erfolgt über den nächsten Gebührenbescheid.
Der Sperrmüll muss ebenerdig liegen und sollte ohne Aufwand aufgenommen werden können. Die sperrigen Abfälle sind dabei am Abholtag bis spätestens 6.00 Uhr an dem zur Grundstücksgrenze gelegenen Rand des Gehweges bereitzustellen. Werden die Abfallbehälter nicht vor dem Objekt, sondern an einem Sammelplatz geleert, dann ist der Sperrmüll ebenfalls an diesem Sammelplatz zur Abholung abzulegen.Die Bereitstellung darf frühestens am Vortag ab 19.00 Uhr erfolgen.
Maximale Menge: 2 m³
Maximale Länge: 2 m
Maximale Breite: 2 m
Maximales Gewicht: 50 kg/Stück
Werden mehr als 2 m³ sperrige Abfälle bereitgestellt, bleibt die Restmenge stehen.
Welche Materialien gehören zum Sperrmüll und welche nicht?
Zum Sperrmüll gehören insbesondere Hausrat und Einrichtungsgegenstände, die wegen ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder ihrer Größe nicht in die Abfallbehälter oder Abfallsäcke passen. Dazu zählen z.B. Möbel, Fahrräder, Koffer, Teppiche, Matratzen, Betten, Gartenmöbel, usw.
Nicht zum Sperrmüll gehören Kleingegenstände in Säcken und Kartons, Abfälle aus Umbauten und Renovierungen (z. B. Decken- und Wandverkleidungen, Einfriedungen aus Holz und Metall, Gartenholz, Balken, Sparren, Isolierstoffe, Styropor, Sanitärkeramik, Badewannen und Tapeten etc.), Gegenstände aus Wohnungsauflösungen und Entrümpelungen, Gewerbeabfall jeder Art sowie Mopeds, Mofas, Motorräder, Kfz-Teile und Reifen. Im Sperrmüll dürfen keine Kleinteile verstaut werden. Gasgefüllte Leuchtstofflampen (z. B. Neonröhren) und Energiesparlampen dürfen im Sperrmüllgut ebenfalls nicht enthalten sein.
Glas kann in Neckarsteinach an den bekannten Sammelplätzen in Glascontainern entsorgt werden Dabei wird in weißes, grünes und braunes Glas getrennt.
Flaschen für:
Fruchtsäfte, Bier, Wein, Spirituosen, Glaskonserven für Fisch, Gemüse, Wurst, Gurken, Glasverpackungen für Essig, Öl, Ketchup, Pflegemittel, Shampoo, Festiger, Tönung, Politur
Fensterscheiben, Flachglas, Trinkgläser, Spiegel, Steingut, Leuchtstoffmittel (Glühbirnen, Leuchtstoffröhren)