Magistrat der Stadt Neckarsteinach
Hauptstraße 7
69239 Neckarsteinach
Tel: 06229/ 9200 0
Fax: 06229/ 920019
» E-Mail schreiben
Ob Sie nach Neckarsteinach ziehen, innerhalb unserer Stadt umziehen oder Neckarsteinach verlassen. Hier finden Sie Wissenswertes rund um den Umzug. Bitte achten Sie auf Fristen zu An- und Ummeldung, damit ersparen Sie sich ärgerliche Buß- oder Verwarngelder.
Bei Zuzügen und nach Umzügen innerhalb Neckarsteinachs wird auf Ihrem Personalausweis die Anschrift geändert. Dies gilt auch für die Personalausweise im alten Format. Hat sich Ihr Familienname aufgrund einer Eheschließung oder nach der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geändert? In diesen Fällen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Eine Änderung von Personendaten auf dem bereits vorhandenen Ausweis ist nicht möglich.
Weitere notwendige Änderungen:
Gebühren:
Für Sie als Neubürgerin oder Neubürger haben wir einige wichtige Informationen zum Thema "Zuzug" zusammengestellt.
Damit Sie nach Ihrem Umzug auch amtlich in Ihrer neuen Heimatstadt wohnen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Anmelden können Sie sich im Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Wenn Sie ein Auto, Motorrad, Anhänger ect. besitzen, bekommen diese mit Ihrem Wohnsitzwechsel ein "Heppenheim" Kennzeichen.
Seit dem 01.01.2016 können Sie Ihr Kennzeichen auch behalten. In diesem Fall müssen Sie bei der Zulassungsstelle nur Ihren Personalausweis und Ihren KFZ-Schein/ZBI vorlegen.
Für Neckarsteinach und Hirschhorn ist die Außenstelle der Zulassungsstelle Heppenheim in Neckarsteinach zuständig. Sie müssen also nicht extra nach Heppenheim fahren.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der » Zulassungsbehörde Heppenheim.
Oder direkt bei der Zulassungsstelle Neckarsteinach
Adresse
Hauptstraße 9, 69239 Neckarsteinach
Öffnungszeiten
Mo - Fr. 8.30 - 12.00 Uhr
Ansprechpartnerin
Frau Pasch | Tel. 06229/ 920026 | Fax 06229/ 920019 | E-Mail schreiben |
Erstmalige Erteilung eines Bewohnerparkausweises
Die Antragstellung erfolgt im Bürgerbüro. Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie den Bewohnerparkausweis ausgestellt oder verlängert. Die Gebühr beträgt 11,00 €. Der Parkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.
Anspruchsberechtigt ist:
Unterlagen
Bewohnerparkzone
Neckargemünder Straße, Hauptstraße, Bahnhofstraße, Schloßsteige, Kirchenstraße, Bliggergasse, Schiedweg, Hirschgasse, Mühlgasse, Bachweg und Neckarstraße
Auch Hunde wollen amtlich gemeldet sein!
Vergessen Sie daher bitte nicht Ihren Vierbeiner gleich mit anzumelden.
Die Hundesteuermarke bekommen Sie direkt bei der Anmeldung von unserem Steueramt.
Hier haben wir einige wichtige Informationen zum Thema "Umzug innerhalb von Neckarsteinach" für Sie zusammengestellt.
Gleichzeitig mit der Ummeldung und dem Adresseintrag auf Ihrem Personalausweis muss auch die Anschrift in Ihren Fahrzeugpapieren geändert werden. Diese Adressänderung können Sie in der KfZ-Zulassungsstelle in Neckarsteinach erledigen.
"Niemals geht man so ganz..." In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Glück an Ihrem neuen Wohnort. Hier haben wir für Sie einige wichtige Informationen zum Thema "Wegzug" zusammengestellt.
Wenn Sie von Neckarsteinach ins Ausland verziehen, dann müssen Sie sich abmelden. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist eine Abmeldung nicht notwendig.
Eine vorübergehende Abwesenheit von über einem Jahr ist ebenfalls als Auszug zu werten.
Eine Nebenwohnung ist am Ort der Hauptwohnung abzumelden.
Wenn Sie sich ins Ausland abmelden möchten, benötigen wir:
Um eine Abmeldung vornehmen zu können, benötigen wir von Ihnen die Hundesteuermarke und eine Abmeldemitteilung.
Die Abmeldung richten Sie bitte schriftlich an:
Magistrat der Stadt Neckarsteinach
Steueramt/Hundesteuer
Hauptstraße 7
69239 Neckarsteinach